Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Fee1103

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Hallo, ich habe nach der Geburt 1 Jahr Elterngeld beantragt. Nun ist fast ein halbes Jahr um und wie es aussieht bekommen wir keinen Krippenplatz sodass ich meine Elternzeit um 6 Monate verlängern muss. Mein Arbeitgeber würde dem zustimmen. Kann ich das Elterngeld der letzten 6 Monate dann auf 1 Jahr aufteilen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können es teilen oder auf einmal wie bisher auszahlen lassen, ist von der Summe her das gleiche. Sie haben aber auch einen Anspruch ab dem ersten Geburtstag - schreiben Sie die Stadtverwaltung an und setzen Sie eine Frist, Ihnen zu dem 1. Geb. einen Platz zuzuweisen. Liebe Grüße NB


Yaramin84

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Du kannst es dir entweder weiterhin als Basis EG auszahlen lassen und die Hälfte beiseite legen ODER die Elterngeldstelle anschreiben/anrufen und mitteilen, dass du die letzten 6 Monate Basis EG in EG Plus umwandeln möchtest. Dies geht aber nur für Monate, die noch nicht ausbezahlt sind bzw wo es zeitlich noch klappt. Wenn du z.b. am 15.08. jetzt dein EG bekommen würdest, würde das noch normal ankommen und ab 15.09. wäre dann EG Plus möglich.


Felica

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Du kannst versuchen es zu splitten. Bedenke aber, die beiden ersten Monate wo du Mutterschutz hattest kannst du nicht splitten. Zudem braucht das Bearbeitungszeit. Es ist fraglich ob es zur nächsten Auszahlung noch klappt. Aber du musst auch kein EG über deine ganze EZ beziehen. Du kannst die Auszahlung auch so lassen und monatlich was zur Seite legen. Dank AG bist du in EZ und damit auch über das EG hinaus beitragsfrei versichert.


cube

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Du kannst aber auch deinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen. Mach bei der Stadt Druck, dass du deine Arbeit wieder aufnehmen musst und die Stadt mal in die Hufe kommen soll. Allerdings hast du dann sozusagen kein Wahlrecht - weist die Stadt dir einen Platz zu, der dir nicht gefällt und du lehnst diesen ab, ist die Stadt aus ihrer Verpflichtung raus. Wenn du geldmäßig aber mit der Umwandlung des EG´s hinkommst und der Ag zustimmt, kannst du natürlich auch noch in EZ bleiben. Das musst du/ihr entscheiden.


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