Vicky86
Hallo. Wenn alles gut geht, gehe ich ab 1.2. wieder arbeiten. Ich war vor der Schwangerschaft arbeitslos und erhielt ALG. Deshalb würde ich noch bis 31.3.19 Basis Elterngeld bekommen. Zu meiner Frage. Ist es möglich das ich auf der Elterngeldstelle anrufe und die ElternZeit beenden will zum 31.1. Oder gibt es da Fristen? Gern an Alle. Lg
Hallo, wenn Sie noch Basis -Elterngeld bekommen, hängt es davon ab, ob Sie weiterhin ein Anspruch auf Elterngeld haben. Dies ist der Fall, wenn Sie bis zu 30 Stunden arbeiten, dann können Sie im schlimmsten Fall, wegen der Anrechnung, nur noch die 300 € bekommen. Wenn Sie mehr Arbeiten bekommen Sie nichts mehr. Auf jeden Fall müssen Sie dies der Elterngeldstelle mitteilen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du mehr als 30h/Woche arbeiten wirst ab dem 01.02.: Die Zahlung wird wahrscheinlich schon raus sein und auf deinem Konto ankommen, die musst du dann sehr wahrscheinlich zurückzahlen. Ich glaube nicht, dass die Elterngeldstelle die Zahlung zum 01.02. noch aufhalten kann. Wenn du weniger als 30h/Woche arbeiten wirst ab dem 01.02.: Du kannst das Elterngeld weiter beziehen, da auf den Mindestsatz nichts mehr angerechnet werden kann. Davon abgesehen bist du auch sehr spät dran. Du weißt doch sicher nicht erst seit heute, dass du ab dem 01.02. wieder arbeitest, obwohl du noch Elterngeld beziehen wirst. Du hast auch eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Elterngeldstelle, Änderungen zeitnah mitzuteilen.
Vicky86
@Dojii Danke für deine Antwort. Zwecks Arbeit, weiss ich erst seit Freitag. Aber solange ich noch kein Arbeitsvertrag unbeschreiben hab, wollte ich keine Pferde scheu machen.
Felica
Elternzeit kannst du keine beenden. Du hast nämlich keine. Die steht nur Arbeitnehmern zu. Ohne AG also keine Elternzeit Das andere ist das Elterngeld. Das wird im voraus gezahlt, sprich du hast das EG für Februar bereits bekommen oder bekommst es die Tage. Ist dein Kind am 31.4.2018 geboren worden? Falls nein, bitte unbedingt Geburtstag hier angeben. Nur so würde deine Angabe dss du bis 31.03.2019 Basis-EG bekommst Sinn machen. Weil wenn du die Voraussetzungen für EG nicht mehr erfüllst, verlierst du den Anspruch auf den kompletten Lebensmonat. Die zahlen nicht anteilig.
Vicky86
Sry ich meinte Elterngeld Plus. GeburtsDatum 9.9.17
Felica
Dann passt da gar nichts. Du verlierst dann das EG für Januar was du bereits bekommen hast und musst das zurückzahlen. Mit Glück kannst du die nächste Zahlung aufhalten, was ich aber nicht glaube. Die brauch meistens 4-6 Wochen. Rufe also sofort dort an. Das restliche EG kannst du dir solange die Voraussetzungen noch erfüllst sind dann auf einmal auszahlen lassen. Mit dem AG würde ich reden und ihm erklären das du erst zum 9.2ten anfangen kannst. Oder kannst du dir die Rückzahlung des kompletten Monats leisten? Alternativ das du bei unter 30 Std die Woche in der Zeit vom 1.02-8.02 bleibst. Dann wird aber ein Teil des Einkommens beim EG angerechnet.
Vicky86
Ich arbeite maximal 27h/Woche. Solang ich nix unterschreibe wollte ich warten. Wenn dann doch nix mit Arbeit wird, steh ich ohne was da.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?