Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Vicky86

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Hallo. Wenn alles gut geht, gehe ich ab 1.2. wieder arbeiten. Ich war vor der Schwangerschaft arbeitslos und erhielt ALG. Deshalb würde ich noch bis 31.3.19 Basis Elterngeld bekommen. Zu meiner Frage. Ist es möglich das ich auf der Elterngeldstelle anrufe und die ElternZeit beenden will zum 31.1. Oder gibt es da Fristen? Gern an Alle. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie noch Basis -Elterngeld bekommen, hängt es davon ab, ob Sie weiterhin ein Anspruch auf Elterngeld haben. Dies ist der Fall, wenn Sie bis zu 30 Stunden arbeiten, dann können Sie im schlimmsten Fall, wegen der Anrechnung, nur noch die 300 € bekommen. Wenn Sie mehr Arbeiten bekommen Sie nichts mehr. Auf jeden Fall müssen Sie dies der Elterngeldstelle mitteilen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du mehr als 30h/Woche arbeiten wirst ab dem 01.02.: Die Zahlung wird wahrscheinlich schon raus sein und auf deinem Konto ankommen, die musst du dann sehr wahrscheinlich zurückzahlen. Ich glaube nicht, dass die Elterngeldstelle die Zahlung zum 01.02. noch aufhalten kann. Wenn du weniger als 30h/Woche arbeiten wirst ab dem 01.02.: Du kannst das Elterngeld weiter beziehen, da auf den Mindestsatz nichts mehr angerechnet werden kann. Davon abgesehen bist du auch sehr spät dran. Du weißt doch sicher nicht erst seit heute, dass du ab dem 01.02. wieder arbeitest, obwohl du noch Elterngeld beziehen wirst. Du hast auch eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Elterngeldstelle, Änderungen zeitnah mitzuteilen.


Vicky86

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@Dojii Danke für deine Antwort. Zwecks Arbeit, weiss ich erst seit Freitag. Aber solange ich noch kein Arbeitsvertrag unbeschreiben hab, wollte ich keine Pferde scheu machen.


Felica

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Elternzeit kannst du keine beenden. Du hast nämlich keine. Die steht nur Arbeitnehmern zu. Ohne AG also keine Elternzeit Das andere ist das Elterngeld. Das wird im voraus gezahlt, sprich du hast das EG für Februar bereits bekommen oder bekommst es die Tage. Ist dein Kind am 31.4.2018 geboren worden? Falls nein, bitte unbedingt Geburtstag hier angeben. Nur so würde deine Angabe dss du bis 31.03.2019 Basis-EG bekommst Sinn machen. Weil wenn du die Voraussetzungen für EG nicht mehr erfüllst, verlierst du den Anspruch auf den kompletten Lebensmonat. Die zahlen nicht anteilig.


Vicky86

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Sry ich meinte Elterngeld Plus. GeburtsDatum 9.9.17


Felica

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Dann passt da gar nichts. Du verlierst dann das EG für Januar was du bereits bekommen hast und musst das zurückzahlen. Mit Glück kannst du die nächste Zahlung aufhalten, was ich aber nicht glaube. Die brauch meistens 4-6 Wochen. Rufe also sofort dort an. Das restliche EG kannst du dir solange die Voraussetzungen noch erfüllst sind dann auf einmal auszahlen lassen. Mit dem AG würde ich reden und ihm erklären das du erst zum 9.2ten anfangen kannst. Oder kannst du dir die Rückzahlung des kompletten Monats leisten? Alternativ das du bei unter 30 Std die Woche in der Zeit vom 1.02-8.02 bleibst. Dann wird aber ein Teil des Einkommens beim EG angerechnet.


Vicky86

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Ich arbeite maximal 27h/Woche. Solang ich nix unterschreibe wollte ich warten. Wenn dann doch nix mit Arbeit wird, steh ich ohne was da.


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