Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

EE251115

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Hallo mein Mann und ich haben einen großen Kinderwunsch ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsvertrag allerdings halte ich es dort einafach nicht mehr aus und habe eine neue Stelle angeboten bekommen in der Forschung allerdings ist dieser Vertrag nur auf zwei Jahre befristet. Jetzt meine Frage wie ist das wenn ich während dieser 2 Jahre endlich schwanger werde mit dem Elterngeld bekomme ich das gleiche Elterngeld wie bei einem unbefristeten vVertrag oder wie läuft das genau ab ? ich will das alles vorher wissen um zu sehen ob es die richtige Entscheidung wäre zu wechseln versuchen schon ein halbes Jahr schwanger zu werden ohne Erfolg ich vermute es ist der Stress auf der Arbeit... Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Beim Elterngeld ändert sich nichts. Der Vertrag läuft aber trotz Schwangerschaft aus. Liebe Grüße NB


cube

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Die Höhe des EG´s hängt nicht von der Vertragsart ab. Nur vom Gehalt, das innerhalb der letzten 12 Monate erwirtschaftet wurde. Bei einem befristeten Vertrag wäre es aber so: läuft dieser aus, bist du Hausfrau mit EG-Bezug. Ohne AG keine Elternzeit. Läuft der Vertrag noch während der Schwangerschaft aus (du weißt ja nicht, ob du nicht erst in den letzten Monaten des Vertrages schwanger wirst), bist du erst mal arbeitslos. Je nach dem, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft ist, wirst du kaum noch vermittelbar sein. Das würde dann natürlich dein Elterngeld mindern, da du nichts verdienst. Noch blöder wäre, du erhältst auch noch ein BV (Forschung?) und bekommst dann auch kein ALG, weil mit dem BV eventuell gar nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend. Und: du musst dich natürlich rechtzeitig neu bewerben, da du ja keinen Vertrag mehr hast. Mit unbefristetem Vertrag hättest du EZ und nach dieser eben auch Anspruch auf deinen alten Job. Sicherer im Bezug auf finanzielle Absicherung ist ganz sicher die Variante, erst mal im im unbefristeten Arbeitsverhältnis zu bleiben.


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