Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Angel0613

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Hallo Frau Bader, mein Sohn kam am 07.10.2015 auf die Welt. Ich habe davor Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Für die ersten 12 Monate habe ich Elterngeld bekommen. Aktuell bin ich wieder schwanger, der ET ist am 12.04.2018. Gearbeitet habe ich während der Elternzeit nicht, so dass wir nach den 12 Monaten Elterngeld vom Gehalt meines Mannes gelebt haben bzw. aktuell davon leben. Nun zu meinen Fragen: 1) muss ich bei meinem AG die Elternzeit für Kind 1 kündigen, so dass ich für Kind 2 dann wieder im Mutterschutz bin? 2) bekomme ich im Mutterschutz wieder Geld? Wenn ja, in welcher Höhe? 3) verliere ich die restliche Elternzeit für Kind 1? Oder kann ich diese zb. nach der Elternzeit für Kind 2 noch nehmen oder sogar zu einem späteren Zeitpunkt? 4) bekomme ich für Kind 2 „nur“ die 300€ Elterngeld für 12 Monate oder wird hier eventuell mein Gehalt vor Geburt von Kind 1 berücksichtigt, da Kind 2 ja während der Elternzeit für Kind 1 zur Welt kommt? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, und zwar am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Ja, wenn Beendigung der 1. EZ wie bei 1. 3. Nein, kann ohne Zustimmung des AG später genommen werden 4. Sie haben in der Ez nicht gearbeitet? Dann werden Sie nur den Mindesbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3. geb. von Kind 1 bekommen Liebe Grüße NB


Dojii

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1. Ja, das solltest du tun, sonst bekommst du keine Zahlung innerhalb des Mutterschutzes. Du musst die laufende Elternzeit passend zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. 2. Ja, das bekommst du, wenn du die Elternzeit wie oben erwähnt passend beendet hast. Es wird dann wohl genauso viel sein wie bei Kind 1, da es sich am Gehalt vor dem ersten Kind orientiert. 3. Nein, die verlierst du nicht. Du kannst sie an die Elternzeit für Kind 2 dranhängen, wenn du willst. 4. Ja, es wird nur der Mindestbetrag werden, da du in den letzten 12 Monaten vor Geburt von Kind 2 weder gearbeitet noch Elterngeld bekommen hast.


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