Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Angel0613

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Sohn kam am 07.10.2015 auf die Welt. Ich habe davor Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Für die ersten 12 Monate habe ich Elterngeld bekommen. Aktuell bin ich wieder schwanger, der ET ist am 12.04.2018. Gearbeitet habe ich während der Elternzeit nicht, so dass wir nach den 12 Monaten Elterngeld vom Gehalt meines Mannes gelebt haben bzw. aktuell davon leben. Nun zu meinen Fragen: 1) muss ich bei meinem AG die Elternzeit für Kind 1 kündigen, so dass ich für Kind 2 dann wieder im Mutterschutz bin? 2) bekomme ich im Mutterschutz wieder Geld? Wenn ja, in welcher Höhe? 3) verliere ich die restliche Elternzeit für Kind 1? Oder kann ich diese zb. nach der Elternzeit für Kind 2 noch nehmen oder sogar zu einem späteren Zeitpunkt? 4) bekomme ich für Kind 2 „nur“ die 300€ Elterngeld für 12 Monate oder wird hier eventuell mein Gehalt vor Geburt von Kind 1 berücksichtigt, da Kind 2 ja während der Elternzeit für Kind 1 zur Welt kommt? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, und zwar am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. Ja, wenn Beendigung der 1. EZ wie bei 1. 3. Nein, kann ohne Zustimmung des AG später genommen werden 4. Sie haben in der Ez nicht gearbeitet? Dann werden Sie nur den Mindesbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3. geb. von Kind 1 bekommen Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

1. Ja, das solltest du tun, sonst bekommst du keine Zahlung innerhalb des Mutterschutzes. Du musst die laufende Elternzeit passend zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. 2. Ja, das bekommst du, wenn du die Elternzeit wie oben erwähnt passend beendet hast. Es wird dann wohl genauso viel sein wie bei Kind 1, da es sich am Gehalt vor dem ersten Kind orientiert. 3. Nein, die verlierst du nicht. Du kannst sie an die Elternzeit für Kind 2 dranhängen, wenn du willst. 4. Ja, es wird nur der Mindestbetrag werden, da du in den letzten 12 Monaten vor Geburt von Kind 2 weder gearbeitet noch Elterngeld bekommen hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...