Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

joanna82

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Guten Tag, man bekommt ja ab Geburt noch 2 Monate ( Mutterschutz) Geld in meinem Fall vom Arbeitgeber! Ich muss aber trotzdem das Elterngeld von dem Geburtsdatum des Kindes an beziehen??? Oder geht das auch erst ab dem 3. Monat? Wir wird das dann berechnet in den 2 Monaten, gibt es dann nur einen Abschlag vom Elterngeld oder vom vollen Gehalt oder bekommt man da schon nur 65 %? Möchte gern wissen was man zur Seite legen kann weil ich 18 Monate Elternzeit nehmen möchte! Macht es finanziell einen Unterschied ob ich 1 Jahr Basiselterngeld beziehe und mir für die restlichen 6 Monate was zurücklege oder das Elterngeld plus in Anspruch nehme und das Geld auf 18 Monate splitte. Kommt da dann weniger bei raus? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt immer das gleiche raus, deshalb halte ich auch nicht viel vom splitting. Das ist wie ein Darlehen für den Staat. Die beiden Mutterschutzmonate können Sie nicht ausklammern, die zählen automatisch dazu. Liebes Grüße NB


Sternenschnuppe

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Kommt immer gleich raus. Ob Du es unterm Kopfkissen hast oder bei der Elterngeldstelle lässt. Sofern Du einen AG hast ist das egal. Mutterschutzmonate sind immer verbrauchte Elterngeldmonate der Frau. Da muss ja nix ersetzt werden, hast ja vollen Lohn. Elternzeit solltest Du nur 18 Monate melden, wenn Du dann auch garantiert wieder arbeiten kannst. Einer Verlängerung muss der AG nicht zustimmen wenn man unter 2 Jahren nimmt.


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