Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Schwangere

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Ich habe Anfang 11/2016 ET. Ich würde gern 24 Monate (Hälfte des Geldes, doppelte Bezugsdauer) mit meinem Kind zu Hause bleiben. Im Anschluß überlegt mein Mann, ob er auch die Vaterschaftsmonate nutzt, mit 30 Std. im Monatsdurchschnitt weiterzuarbeiten. Wir arbeiten beide in der gleichen Firma. 1. Bis spätestens wann muß er den AG informieren, das machen zu wollen. Unsere Firma hat über 20 Beschäftigte. 2. Wann muß er das bei der Elterngeldstelle beantragen? Mit meinem Antrag zusammen? 3. Wäre es finanziell für ihn besser 2 Monate oder die Streckung auf 4 Monate? Bekommt er dann sein Gehalt für 30 Std. + 67 % Elterngeld oder nur die Diff. zum Verdienstausfall für 40 Std.?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er muss innerhalb der ersten 14 Mo. EG beantragen, Frist 7 Wo 2. Ja 3. Die Differenz Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wenn dein Mann auch Elterngeld beziehen möchte, muss er mindestens 2 Monate Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Die Elternzeit anmelden muss er 7 Wochen vor Beginn.


Schwangere

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Also müssten er dann seine 2 Monate zeitgleich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate mit mir nehmen, da ich in meine Elternzeit nicht unterbrechen möchte. Oder seine 2 Monate würden verfallen, richtig?


chrissicat

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Ja, richtig.


Mitglied inaktiv

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Vorzugsweise würde ich anraten das er Monat 13 und 14 nimmt. Monat 13 und 14 müssten die Monate sein wo du kein Elterngeld gezahlt bekommst, da du ja in Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld bekommen hast. Und das ist in der Regel höher wie das Elterngeld, weshalb dann zwar die Monate für das Elterngeld verbraucht werden, aber eben nichts ausgezahlt wird. Und das Mutterschutzgeld hast Du ja voll bekommen, da muss also in dem zeitraum keine zweite Rate gezahlt werden.


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