Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Schwangere

Beitrag melden

Ich habe Anfang 11/2016 ET. Ich würde gern 24 Monate (Hälfte des Geldes, doppelte Bezugsdauer) mit meinem Kind zu Hause bleiben. Im Anschluß überlegt mein Mann, ob er auch die Vaterschaftsmonate nutzt, mit 30 Std. im Monatsdurchschnitt weiterzuarbeiten. Wir arbeiten beide in der gleichen Firma. 1. Bis spätestens wann muß er den AG informieren, das machen zu wollen. Unsere Firma hat über 20 Beschäftigte. 2. Wann muß er das bei der Elterngeldstelle beantragen? Mit meinem Antrag zusammen? 3. Wäre es finanziell für ihn besser 2 Monate oder die Streckung auf 4 Monate? Bekommt er dann sein Gehalt für 30 Std. + 67 % Elterngeld oder nur die Diff. zum Verdienstausfall für 40 Std.?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Er muss innerhalb der ersten 14 Mo. EG beantragen, Frist 7 Wo 2. Ja 3. Die Differenz Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Wenn dein Mann auch Elterngeld beziehen möchte, muss er mindestens 2 Monate Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen. Die Elternzeit anmelden muss er 7 Wochen vor Beginn.


Schwangere

Beitrag melden

Also müssten er dann seine 2 Monate zeitgleich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate mit mir nehmen, da ich in meine Elternzeit nicht unterbrechen möchte. Oder seine 2 Monate würden verfallen, richtig?


chrissicat

Beitrag melden

Ja, richtig.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vorzugsweise würde ich anraten das er Monat 13 und 14 nimmt. Monat 13 und 14 müssten die Monate sein wo du kein Elterngeld gezahlt bekommst, da du ja in Monat 1 und 2 Mutterschaftsgeld bekommen hast. Und das ist in der Regel höher wie das Elterngeld, weshalb dann zwar die Monate für das Elterngeld verbraucht werden, aber eben nichts ausgezahlt wird. Und das Mutterschutzgeld hast Du ja voll bekommen, da muss also in dem zeitraum keine zweite Rate gezahlt werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...