Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Leyla789

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Hallo Frau Bader, ich blicke nicht mehr durch und brauche ihre Hilfe. Unser Baby wird voraussichtlich am 22.11.2016 geboren. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie lautet die genaue Berechnung? Ab wann melde ich am besten den Krippenplatz an? Der Partnerschaftsbonus von 2 Monaten ist da der Wohnsitz relevant? Oder ist der auch möglich wenn wir in getrennten Haushalten leben? Viele Dank schon mal. Liebste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie geben am besten ein Datum an, bis zu diesem Sie Elternzeit nehmen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, wenn sie weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragen. 2. Elterngeld kann nur bekommen, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Berechnung ist immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Davon dann 65-67% Krippenplatz ist überall anders. Mal ab positivem Test,mal in dem Jahr selbst erst bei der Stadt. Musst Du erfragen bei Dir. Elterngeld bekommt man nur wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Wohnt ihr getrennt, dann stehen Dir 14 Monate zu.


Mitglied inaktiv

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Bei dem Geburtstermin könnte Krippe eh ein Problem werden. Die meisten Krippen nehmen Kunder nur im August/September an. Dann wenn eben die KiGa Kinder in die Grundschulen nachrücken. ich würde da also ein Plan B frühzeitig in der Hinterhand haben, erst recht wenn Du nach dem Elterngeld arbeiten musst. Und eben so früh wie möglich eine Betreuung suchen, sei es Krippe oder eben auch Tagesmutter. Willst Du nach den 12 Monaten 100% wieder Vollzeit arbeiten? Falls nein, würde ich darüber nachdenken Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Darfst Du bis zu 30 Std die Woche und genießt vollen Kündigungsschutz wie jetzt als Schwangere auch.


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