Leyla789
Hallo Frau Bader, ich blicke nicht mehr durch und brauche ihre Hilfe. Unser Baby wird voraussichtlich am 22.11.2016 geboren. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie lautet die genaue Berechnung? Ab wann melde ich am besten den Krippenplatz an? Der Partnerschaftsbonus von 2 Monaten ist da der Wohnsitz relevant? Oder ist der auch möglich wenn wir in getrennten Haushalten leben? Viele Dank schon mal. Liebste Grüße
Hallo, 1. Sie geben am besten ein Datum an, bis zu diesem Sie Elternzeit nehmen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, wenn sie weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragen. 2. Elterngeld kann nur bekommen, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die Berechnung ist immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Davon dann 65-67% Krippenplatz ist überall anders. Mal ab positivem Test,mal in dem Jahr selbst erst bei der Stadt. Musst Du erfragen bei Dir. Elterngeld bekommt man nur wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Wohnt ihr getrennt, dann stehen Dir 14 Monate zu.
Mitglied inaktiv
Bei dem Geburtstermin könnte Krippe eh ein Problem werden. Die meisten Krippen nehmen Kunder nur im August/September an. Dann wenn eben die KiGa Kinder in die Grundschulen nachrücken. ich würde da also ein Plan B frühzeitig in der Hinterhand haben, erst recht wenn Du nach dem Elterngeld arbeiten musst. Und eben so früh wie möglich eine Betreuung suchen, sei es Krippe oder eben auch Tagesmutter. Willst Du nach den 12 Monaten 100% wieder Vollzeit arbeiten? Falls nein, würde ich darüber nachdenken Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Darfst Du bis zu 30 Std die Woche und genießt vollen Kündigungsschutz wie jetzt als Schwangere auch.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner