Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Leyla789

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich blicke nicht mehr durch und brauche ihre Hilfe. Unser Baby wird voraussichtlich am 22.11.2016 geboren. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Wie lautet die genaue Berechnung? Ab wann melde ich am besten den Krippenplatz an? Der Partnerschaftsbonus von 2 Monaten ist da der Wohnsitz relevant? Oder ist der auch möglich wenn wir in getrennten Haushalten leben? Viele Dank schon mal. Liebste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie geben am besten ein Datum an, bis zu diesem Sie Elternzeit nehmen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, wenn sie weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragen. 2. Elterngeld kann nur bekommen, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Berechnung ist immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Davon dann 65-67% Krippenplatz ist überall anders. Mal ab positivem Test,mal in dem Jahr selbst erst bei der Stadt. Musst Du erfragen bei Dir. Elterngeld bekommt man nur wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Wohnt ihr getrennt, dann stehen Dir 14 Monate zu.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei dem Geburtstermin könnte Krippe eh ein Problem werden. Die meisten Krippen nehmen Kunder nur im August/September an. Dann wenn eben die KiGa Kinder in die Grundschulen nachrücken. ich würde da also ein Plan B frühzeitig in der Hinterhand haben, erst recht wenn Du nach dem Elterngeld arbeiten musst. Und eben so früh wie möglich eine Betreuung suchen, sei es Krippe oder eben auch Tagesmutter. Willst Du nach den 12 Monaten 100% wieder Vollzeit arbeiten? Falls nein, würde ich darüber nachdenken Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Darfst Du bis zu 30 Std die Woche und genießt vollen Kündigungsschutz wie jetzt als Schwangere auch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...