Hallo Frau Bader,
ich habe ein normales sozialversicherungspflichtiges EInkommen und einen Nebenjob bei der Kirche, bei dem ich ca 320 Euro verdiene. 200 Euro davon wird als Übungsleiterfreibetrag nicht versteuert und der Rest wird pauschal versteuert. Wenn ich jetzt im Mai Elterngeld beantrage, wird dann das Gehalt des Nebenjobs mit angerechnet oder nicht weil es nicht in der Steuererklärung auftaucht, weil nur pauschalversteuert?
Und werden Extravergütungen für Mehrarbeit (Gutachtenerstellung als angestellte Ärztin), die ca alle 2-3 Monate mal anfallen in meinem Hauptjob und auch über mein normales Gehalt mit versteuert werden auch angerechnet?
von
Florentina046
am 01.03.2016, 16:27
Antwort auf:
ELterngeld
Hallo,
alle steuerpflichtigen Einkünfte zählen, auch Mehrvergütung - das mit den Gutachten ist keine selbständige Tätigkeit?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2016
Antwort auf:
ELterngeld
Für das Elterngeld zählt nur das versteuerte Einkommen.
Die Frage die ich mir stelle , da Du Ärztin bist, kommst Du nicht eh auf den Höchstbetrag Elterngeld und es spielt daher eh keine Rolle?
Nur rein vermutet, aber generell ist das Gehalt in diesem Beruf ja nicht so niedrig.
von
Sternenschnuppe
am 01.03.2016, 17:08
Antwort auf:
ELterngeld
So gut bezahlt sind Ärzte leider nicht, schön wärs...
von
Florentina046
am 01.03.2016, 18:11
Antwort auf:
ELterngeld
Ok, dann hatte ich falsche Vorstellungen.
Auf jeden Fall zählt nur das versteuerte Einkommen.
Also beim Nebenjob nur die 120€.
Dementsprechende Abrechnungen aus denen das hervorgeht wirst Du sicherlich haben. Oder eine Gesamtbescheinigung vom Arbeitgeber diesbezüglich.
von
Sternenschnuppe
am 01.03.2016, 19:49