Rossa84
ich bin nach Deutschland vor einem Jahr angekommen als Familienangehörige. Mein Ehemann ist Student.Ich habe mein zweites Kind vor zwei Monate bekommen und folgt dass ich mich für Elterngeld beantragt habe,aber leider habe ich einen Ablehunugsbescheid vor kurzem erhalten,da mein Ehemann den § 16 besitzt und ich keinen Anspruch auf Elterngeld habe. Aber ich habe § 30 als Familienangehörige.Die Frage habe ich Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank
Hallo, Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren und bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Bezug von Arbeitslosengeld 1 kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt. Liebe Grüße NB
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