Esther S.
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit, meine Tochter wird am 26.09.2015 1 Jahr alt. Elternzeit habe ich bis einschließlich Dezember 2016. Elterngeld haben wir 14 Monate bezogen. Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Geplant war, dass ich ab Januar 2017 wieder arbeiten gehen ( 50%). Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit beschäftigt! Jetzt bin ich am überlegen ob ich während des 2. Jahr Elternzeit arbeiten gehen soll. Da stellen sich mir jetzt 1000 Frageb: 1. Arbeite ich auf 450€ Basis oder eher angemeldet 20-25%? 2. Verbaue ich mir da finanziell was, falls wir ein 2. Kind planen? 3. Wann wäre ein guter Zeitpunkt eine 2. Schwangerschaft zu planen, damit man finanziell keine allzu großen Einbußen hat? ( ob es dann klappt ist natürlich die andere Frage ;-)! ) 4. Wäre es besser nicht arbeiten zu gehen in der EZ? 5. Nach was würde denn das Elterngeld berechnet werden, wenn ich in Elternzeit arbeiten gehe, und nach was, wenn nicht? 6. Ab wann bekommt man vom Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Von allen Seiten bekommt man Tips ich weiß im Augenblick gar nicht mehr nach was ich mich richten soll!? Viele Grüße E.S
Hallo, bitte lesen Sie unten die Antworten auf ihre beiden anderen Fragen und stöbern erst mal in unserem Forum "Finanzen". Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Inhaktlich hast Du nun 3x das Gleiche gefragt. Und Frau Bader hatte noch nicht einmal die Chance einmal zu antworten !?
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...