Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

HaticeAcar

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Hallo Frau Bader, habe ziemlich viel auf dieser Seite gelesen, aber leider keine passende Antwort auf meine Fragen erhalten. Ich befinde mich zurzeit in der 27. Ssw. Am 04.08.2015 bekomme ich mein erstes Kind. Mein Arbeitgeber erteilt den schwangeren Frauen, nachdem man den Mutterpass vorlegt einen Beschäftigungsverbot aus. D.h ich befinde mich zurzeit in BV. Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. anschließend planen wir schon das 2. Kind. Muss ich 3 Monate arbeiten und anschließend schwanger werden und ein BV haben. damit ich auch beim 2. Kind die volle Zahlung bekomme? oder kann ich auch 2 Jahre Elternzeit beantragen aber alles in erstem Jahr auszahlen lassen und nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen? Ich werde Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir die Fragen beantworten würden. Mit freundlichen Grüßen. Acar


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie können so lange EZ nehmen wie Sie wollen u dann wieder arbeiten gehen - wenn Sie dann wieder schwanger sind, bekommen Sie ein BV, auch, wenn zB kein Tag gearbeitet wurde Liebe Grüße NB


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