Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Anni007

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Hallo liebe Frau Bader, Ich hätte ein Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich habe bereits einen Sohn, geb. am 07.09.11 nun bin ich erneut schwanger und der Geburtstermin steht für den 06.09.2015 fest. Seit dem 07.09.2014 arbeite ich wieder in meinem alten Betrieb, Vertrag (festeinstellung vollzeit) ist der selbe es wurden lediglich die Stunden reduziert. Nun meine Frage, ist das richtig das man wieder ein volles Jahr arbeiten muss um Anspruch auf Elterngeld zu haben? Das wäre ja dann wohl in meinem Fall nicht so? Kann ich Elterngeld beantragen, oder Geschwistergeld? Vielen Dank vorab für ihre Antwort Viele Grüße anni.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können auf den einen Tag verzichten u haben vollen Anspruch. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du kannst auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten und somit Dein Elterngeld erhöhen. 10 Monate bekommst ja auch mit Mutterschutz zusammen, wären also "nur" 2 Monate die mit 0€ in die neue Berechnung gehen. Und natürlich hast Du Anspruch. Geschwisterbonus nicht, das Kind davor ist über 3.


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