Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

aspro-mavro

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Hallo, So ich bekomme seit Tagen Kopfschmerzen.. Es geht darum das ich 1 Kind (7 jahre), mein 2 Kind geboren am 14.12.2012 also fast 2 Jahre. Habe davor gearbeitet und bin in Erzieungszeit 3 Jahre . Habe Elterngeld bekommen mehr als 300 €. Bin wieder Schwanger entBindung 9.9.2015 aber habe dazwischen nicht gearbeitet ach und nicht vergessen wir bekommen voll Hart4. Ich weiß das ich 300€ bekommen werde aber es wird voll angerechnet das ist echt sehr schwer mit so einer Situation. Meine frage : wenn ich jetzt wieder anfangen würde zu arbeiten( bekomme areitsverbot wieder) und in der Schwangerschaft würde dann evtl. 300€ nicht angerechnet auf Hart4. Und noch was wenn ich Mutterschaftsgeld beantrage dann wird das auch angerechnet auf Hartz4. Ich hoffe dass ihr nicht mit Kommentaren kommt gehe arbeiten oder so nimmt weiß was für eine Situation ich bin ich hoffe ihr habt Verständnis vielen Dank..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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hallo, verstehe ich nicht. Sie bekommen H IV (wohl in EZ) und wollen diese unterbrechen, um in ein BV zu gehen? Nein, das geht wahrlich nicht Liebe Grüße NB


allmountain

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Du darfst deine Elternzeit nicht unterbrechen um ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Das ist Betrug. Kenn mich mit Alg2 nicht so aus, aber hier im Forum habe ich immer wieder von einem Mehrbedarf für Schwangere, Erstausstattung fürs Baby etc gelesen. Und für das Baby wirst du doch auch einen Regelsatz kriegen?


SumSum076

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Gibts vielleicht was, was du als Teilzeit in der EZ arbeiten kannst, ohne ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Gruß Sabine


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