Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Da.Le.

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Werte Frau Bader, ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 31.07.2015. Nun bin ich schwanger, Geburtstermin August 2015. Mein Arbeitsverhältnis endet also einen Monat vor der Geburt. 1- Wie errechnet sich dann das EG? Letzte 12 Monate Gehalt puls ALG I, worauf ich ja dann sicher für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum EG Anspruch habe? 2- Ruht das ALG I während der Zeit des EG Anspruches oder wird das gegeneinander aufgerechnet? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate, Monate mit Arbeitslosengeld 1 Bezug zählen als null Euro 2. Das ruht Liebe Grüße NB


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