Mthaqi
Hallo Frau Bader, ich habe am 29.09.2014 meinen Sohn zu Welt gebracht. Davor habe ich in einem Architekturbüro gearbeitet. Der befristete Arbeitsvertrag lief bis Ende August 2014. Am 3. August 2014 ging ich in Mutterschutz. Ich habe ca. 1500 € verdient und bekomme nun Elterngeld um die 870 € (ein Jahr lang). Nun bin ich wieder schwanger!!! Meine Frage: Wie verhält es sich weiterhin mit dem Elterngeld? Wird das Geld in der Höhe, wie ich es jetzt bekomme weiterlaufen? Vielen Dank vorab schon mal! Melanie
Hallo, Sie bekommen Elterngeld und den Geschwisterbonus. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Sportlicher Abstand, alles Gute für die Schwangerschaft :-) Du wirst zusätzlich 10% Geschwisterbonus bekommen.
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Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
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Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
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