Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

sissi!

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Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich unentschlossen, ob ich mir das Elterngeld im 1. Jahr auszahlen oder auf 2 Jahre verteilen soll. Wenn ich während der Elternzeit arbeite, bekomme ich ja Abzüge beim Elterngeld. Wie ist es denn, wenn ich mir alles im 1. Jahr auszahlen lasse und im 2. Jahr arbeiten gehe in Teilzeit, wird damit dann die Elternzeit beendet? Und dann müsste ich auch keine Abzüge hinnehmen, weil ich im ersten Jahr das Elterngeld bekommen habe oder müsste ich dann einen Teil zurück zahlen? Dann habe ich über die Regelung "Elterngeld Plus" gelesen, welche evtl. im Juli 2015 in Kraft treten soll. Das wäre für mich die optimale Lösung. Meine Elternzeit beginnt voraussichtlich im Oktober diesen Jahres, könnte ich dann von der neuen Regelung profitieren oder gilt diese nur für Geburten nach Juli 2015? Dankeschön für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im 2. Jahr wird Lohn u.ä. nicht angerechnet. Das Elterngeld Plus gibt es noch nicht, bringt Ihnen also keine Vorteile. Liebe Grüße NB


sissi!

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Jetzt ist mir noch etwas eingefallen: Und wie sieht es aus, wenn ich als nicht steuerpflichtige Aushilfe auf 450 €-Basis im 2. Jahr arbeite? Bekomme ich da Abzüge? Danke.


Mitglied inaktiv

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Das Einkommen wegen Elterngeld wird eh nur im ersten Jahr gerechnet, sprich ob Du es Dir auf 12 oder 24 Monate auszahlen läßt ist dafür egal. Im zweiten Jahr wird nur ausgezahlt - ohne das wie gesagt ein mögliches Einkommen relevant ist. Du darfst allerdings innerhalb der Elternzeit nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten.


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