zeitungsjule
Guten Tag Frau Bader, ich bin am 24.1.13 Mutter geworden und kämpfe mich grad durch den Elterngeldantrag durch. Ab wann beantrage ich das EG ab dem 1 Monat oder 3 Monat zwecks Mutterschutz (Mutterschaftsgeld).Was muss ich ankreuzen bei Auszahlungavariante halber Oder ganzer Monat? Möchte 1,5 Jahre zu hause bleiben? Vielen Dank im vorraus.
Hallo, man beantragt es ab dem ersten Monat, bekommt es aber erst ab dem dritten Monat, das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Sie können es sich über zwölf Monate oder 24 Monate auszahlen lassen. Letzte Variante ist dann sinnvoll, wenn sSie nur wegen des Elterngeldes beitragsfrei krankenversichert sind. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Puh, da bist Du spät dran, die aktuelle Bearbeitungszeit soll derzeit bei 4 Monaten liegen ! Monate mit Mutterschutzgeld sind immer Elterngeldmonate der Mutter. Wird halt verrechnet und da das Mutterschutzgeld höher ist, beginnt die richtige Auszahlung des Elterngeldes dann ab dem 3. Monat etwa. Also ab Geburt. Halber oder ganzer Monat kommt drauf an wie ihr Euch das leisten könnt. Halber Monat geht länger, ganzer bis zum erste Geburtstag.
Mitglied inaktiv
Beantragung ab Geburt. Die ersten 8 Wochen wo du nioch Mutterschaftsgeld bekommst - da ja höher ist als das Elterngeld - wird aber entsptrechend mit diesem verrechnet. Wegene Bearbeitungszeiten, bei usn hat es vom Abgeben des Antrages, mit nachreichen einer Unterschrift bis zum Bescheid 1 Woche gedauert. ich habe es aber auch persönlich dort abgegeben. So konnte gleich geprüft werden ob noch was fehlt. Bei uns eben die Unterschrift ds Kidnvaters - obwohl nicht verheiratet. bearbeitungszeiten sind aber arg unterschiedlich. @Sternschnuppe Naja, man muß auch unter Umständen warten bis sowas wie Steuernummer, Bescheid der KK da ist, usw. Wir konnten den Antrag deshalb auch nicht sofort nach der Geburt abgeben. Oder man gibt nen unvollständigen ab und darf dauernd noch was nachreichen.
Sternenschnuppe
Welche Steuernummer meinst Du ? Bescheid der Krankenkasse ? Steh grad auf dem Schlauch :-) Wir hatten den soweit fertig und er konnte weg sobald wir die Geburtsurkunde hatten.
Mitglied inaktiv
Steuernummer nicht für den Elterngeldbescheid. Aber !!!, ich bin 2 Tage nach dem ich aus dem KH entlassen wurde zur KK gefahren, am gleichen Tag wo ich die Geburtsurkunde bekommen habe (wegen Wochenende hat es 2 Tage länger gedauert). Bei KK dann Mutterschaftsgeld beantrag. Diese haben dann auch bei der Rentenkasse usw Meldung gemacht, entsprechend habe ich vom Finanzamt Post bekommen mit der Steuernummer/Sozialversicherungsnummer für meinen Kleinen. Bis ich den Bescheid von der KK hatte wie hoch Mutterschaftsgeld ist, hat es auch etwas gedauert. Erst mit dem konnte ich aber dann Elterngeld entgültig beantragen. Mit der Sozialversicheruingsnummer dann das Kindergeld. Hier bei uns ist die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge sehr schnell, wie gesagt, 1-2 Wochen sind normal - SOFERN die Anträge vollständig sind. Ich habe meinen wie gesagt freitags abgeben, habe dann Montag die fehlende Unterschrift nachgereicht und in der gleichen Woche Freitag den Bescheid daheim gehabt. Dadurch das es "nur" eine Unterschrift war, und er den sonstigen Antrag kopieren konnte, ging das.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung