zeitungsjule
Guten Tag Frau Bader, ich bin am 24.1.13 Mutter geworden und kämpfe mich grad durch den Elterngeldantrag durch. Ab wann beantrage ich das EG ab dem 1 Monat oder 3 Monat zwecks Mutterschutz (Mutterschaftsgeld).Was muss ich ankreuzen bei Auszahlungavariante halber Oder ganzer Monat? Möchte 1,5 Jahre zu hause bleiben? Vielen Dank im vorraus.
Hallo, man beantragt es ab dem ersten Monat, bekommt es aber erst ab dem dritten Monat, das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Sie können es sich über zwölf Monate oder 24 Monate auszahlen lassen. Letzte Variante ist dann sinnvoll, wenn sSie nur wegen des Elterngeldes beitragsfrei krankenversichert sind. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Puh, da bist Du spät dran, die aktuelle Bearbeitungszeit soll derzeit bei 4 Monaten liegen ! Monate mit Mutterschutzgeld sind immer Elterngeldmonate der Mutter. Wird halt verrechnet und da das Mutterschutzgeld höher ist, beginnt die richtige Auszahlung des Elterngeldes dann ab dem 3. Monat etwa. Also ab Geburt. Halber oder ganzer Monat kommt drauf an wie ihr Euch das leisten könnt. Halber Monat geht länger, ganzer bis zum erste Geburtstag.
Mitglied inaktiv
Beantragung ab Geburt. Die ersten 8 Wochen wo du nioch Mutterschaftsgeld bekommst - da ja höher ist als das Elterngeld - wird aber entsptrechend mit diesem verrechnet. Wegene Bearbeitungszeiten, bei usn hat es vom Abgeben des Antrages, mit nachreichen einer Unterschrift bis zum Bescheid 1 Woche gedauert. ich habe es aber auch persönlich dort abgegeben. So konnte gleich geprüft werden ob noch was fehlt. Bei uns eben die Unterschrift ds Kidnvaters - obwohl nicht verheiratet. bearbeitungszeiten sind aber arg unterschiedlich. @Sternschnuppe Naja, man muß auch unter Umständen warten bis sowas wie Steuernummer, Bescheid der KK da ist, usw. Wir konnten den Antrag deshalb auch nicht sofort nach der Geburt abgeben. Oder man gibt nen unvollständigen ab und darf dauernd noch was nachreichen.
Sternenschnuppe
Welche Steuernummer meinst Du ? Bescheid der Krankenkasse ? Steh grad auf dem Schlauch :-) Wir hatten den soweit fertig und er konnte weg sobald wir die Geburtsurkunde hatten.
Mitglied inaktiv
Steuernummer nicht für den Elterngeldbescheid. Aber !!!, ich bin 2 Tage nach dem ich aus dem KH entlassen wurde zur KK gefahren, am gleichen Tag wo ich die Geburtsurkunde bekommen habe (wegen Wochenende hat es 2 Tage länger gedauert). Bei KK dann Mutterschaftsgeld beantrag. Diese haben dann auch bei der Rentenkasse usw Meldung gemacht, entsprechend habe ich vom Finanzamt Post bekommen mit der Steuernummer/Sozialversicherungsnummer für meinen Kleinen. Bis ich den Bescheid von der KK hatte wie hoch Mutterschaftsgeld ist, hat es auch etwas gedauert. Erst mit dem konnte ich aber dann Elterngeld entgültig beantragen. Mit der Sozialversicheruingsnummer dann das Kindergeld. Hier bei uns ist die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge sehr schnell, wie gesagt, 1-2 Wochen sind normal - SOFERN die Anträge vollständig sind. Ich habe meinen wie gesagt freitags abgeben, habe dann Montag die fehlende Unterschrift nachgereicht und in der gleichen Woche Freitag den Bescheid daheim gehabt. Dadurch das es "nur" eine Unterschrift war, und er den sonstigen Antrag kopieren konnte, ging das.
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