Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Steffi1231

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Hallo Frau Bader. Könnten sie mich kurz aufklären? Lg Steffi Hallo. Wir bekommen im Januar unseren Sohn. Ich bin noch beschäftigt aber freigestellt,bekomme also meinen Lohn weiter. Jetzt gibt es Mutterschaftsgeld. Ich habe nun aber noch 30 Tage Urlaub stehen die ich im Januar und Februar auszahlen lassen wollte. Ist das so möglich oder könnte mir dann Elterngeld abgezogen werden? Lg Steffi Frage beantworten Frage stellen *Antworten: Re: Elterngeld Urlaubsgeld Antwort von N.BADER am 26.12.2012 Hallo, man kann sich bei eienm laufenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub auszahlen lassen. Ansonsten werden Einmalzahlungen, die auch so deklariert sind, nicht berücksichtigt Liebe Grüsse, NB Re: Elterngeld Urlaubsgeld Antwort von Steffi1231 am 27.12.2012 Hallo. Danke für die Antwort. Wie mein Arbeitgeber das deklariert weiss ich noch nicht. Aber so richtig verstehe ich das noch nicht. Es geht nicht drumm ob Urlaubsgeld mit gezählt wird bei der Berechnung des Elterngeldes. Es geht darum das evt. dann im Februar das Urlaubsgeld ausbezahlt wird und es aber dann auch Elterngeld gibt. Nicht das ich dann kein Elterngeld bekomme oder esverrechnet wird weil ich ja Urlaubsgeld oder Sonderzahlung bekommen habe. Lg Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einmalzahlungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Es kommt also darauf an, wie er die Leistung im Lohnzettel nennt Liebe Grüsse, NB


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