Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

sternchen1410

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Guten Morgen mein Sohnist am 14.12.2011 geboren. Am 05.01 haben wir den Antrag auf Elterngeld abgegeben. mein Mann ist nun schon seit 4 Wochen in Elternzeit, ich seit dem 09.02. davor war ja Mutterschutz. Nun hatten wir bei der Familienkasse angefragt wegen Abschlagszahlung bis der bescheid durch ist. Das ginge nicht. Nu hatte man mir am 09.02 per e-mail geschrieben das wir letzte Woche den Bescheid kriegen würden aber die erste Zahlung erst am 01.03. Hätten die das Rückwirkende nicht schon zum 15.02 zahlen können und müssen? Was denken die denn wieviel man an der seite liegen hat. Abgesehen davon daß es sie nchts angeht. Kann man dagegen nicht sich beschweren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ja zusammen die 14 Mo. frei verteilen, nur die Zeit des MG-Bezuges wird Ihnen zugerechnet. Er kann also ab Geburt EG erhalten. Aber da es ja berechnet werden muss, kommt es später, dann aber rückwirkend. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Kam er früher oder später zur Welt ?


sternchen1410

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Hallo er kam 1 tag später


Mitglied inaktiv

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Ok, war eine Vermutung, weil bei früherer Geburt der Mutterschutz ja rangehängt wird. Aber wegen der Auszahlung : Leider dürfen sie das. Würde aber nocheinmal Druck machen, dass ihr den Bescheid bekommt.


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