Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ElterngelD

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ElterngelD

triximax

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Hallo Frau Bader Habe eine Frage wegen elterngeldberechnung Zb Wenn ich im Jahr Juli 2009Mein erstes Kind entbunden habe und ich erst mutterschaftsgeld erhalten habe, danach erlterngeld fur 10monate Ich hab 2jahre Elterngeld gehabt. So dass ich Juli 2011 wieder angefangen habe zu arbeiten. Vollzeit. Ich wurde mein zweites Kind im Mai bekommen. Kriege ich Elterngeld fur mein Gehalt Juli 2011 bis Mai 2011. Sind elf Monate. Kriege ich fur einen Monat erlterngeldberechnung Monat Juni 2011 berechnet somit 0 EUR. Oder zaählt mein letzter Gehalt bzw elterngeldbezug vom Jahr 2010?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo., die Monate mit EG u MG oder in EZ werden einfach außenvor gelassen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Dein 2. Kind kommt im Mai 2012? Dann werden zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen: Mai 12 - nein, wg Mutterschutz Apr 12 - nein, wg Mutterschutz Mrz 12 - ja, Vollzeitgehalt Feb 12 - ja, Vollzeitgehalt ... Juli 11 - ja, teilweise Vollzeitgehalt (wann im Juli hast du angefangen?) Jun 11 - ja, kein Einkommen Mai 11 - ja, kein Einkommen Apr 11 - ja, kein Einkommen Sind also 9 Monate mit Gehalt und 3 Monate mit 0 Euro Einkommen. Die Summe daraus wird durch 12 geteilt und davon gibts dann ca 65%: Gruß Sabine


triximax

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danke


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