Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

nevin_

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Hallo, ich habe eine ganz kurze Frage und möchte Sie auch deshalb nicht länger aufhalten. Deshalb komme ich direkt zur Sache. Ich arbeite momentan als PDA in einer Apotheke und habe jedoch einen Arbeitsvertrag von einem Jahr. Ich möchte jedoch jetzt bald schwanger werden. Der Vertragsfrist bleibt erhalten oder? Wie ist das mit dem Elterngeld, am Geburtstag werde ich wahrscheinlich arbeitslos sein, dann kann ich nicht rückwirkend auf meinen jetztigen Arbeitsplatz verweisen oder?? Besten Dank für eine baldige Antwort, mfg nevin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag läuft trotz SChwangerschaft aus. Das EG berechnet sich nach den letzten Verdiensten, Bezug von Arbeitslosengeld zählt als "0" Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Der Vertrag läuft auch während der Schwangerschaft oder Elternzeit aus. Und fürs Elterngeld kommt es darauf an, wie lange du zum Zeitpunkt der Geburt schon arbeitslos warst. Denn wichtig ist das Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Wärst du da schon zB 6 Monate arbeitslos, dann würde sich dein Elterngeld ca so berechnen: 6*0 Euro (Arbeitslosengeld wird nicht angerechnet) + 6* Gehalt = Summe X Summe X geteilt durch 12 = Summe Y Und von Summe Y gibt es ca 65 % (abzüglich einer Werbungskostenpauschale) Es gibt im Internet aber einen ganz tollen, einfachen Elterngeldrechner, mit dem kannst du ja "etwas spielen". Gruß Sabine


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