Hallo!
Ich bin mit Zwillingen schwanger, ET: 02.01.2012
Z.Zt. beziehe ich ALG 1, der Anspruch darauf endet nach der Geburt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf das Elterngeld? Ich habe einen Monat (Februar) eine nichtselbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt. Gebe ich das an? Habe nämlich angekreuzt, dass ich in den letzten 12 Monaten vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Ist ja nicht ganz richtig, oder?
Ich habe jetzt für 12 Monate Elterngeld beantragt und gehe davon aus, dass mir monatl. 600,00 Euro (Mehrlinge) zustehen.
Danke für Ihre Hilfe!
von
Dani1180
am 24.09.2011, 08:12
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
die Monate, in denen Sie ArbGeld I bezogen haben, werden mot 0,00 e berechnet
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Lieb Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2011
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
also angeben solltest Du den gearbeiteten Monat schon, ändern wird es allerdings nicht, nehme ich mal an, da die Monate in den Du ALG1 bezogen hast mit 0,00€ in die Berechnung mit einfließen.
Ich gehe auch davon aus dass Du 600,00€ Elterngeld bekommen solltest. 300,00€ Sockelbetrag + 300,00€ für das "zweite" Kind.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.09.2011, 11:48