Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

MimiItalia

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Beim Elterngeldantrag steht "einkommensgrenze". 1.)Mein Mann und Ich ( paargemeinschaft ) geben an das Unser einkommen im Jahr vor der Geburt .... SICHER NICHT über einem zu versteuernden einkommen von 500.000 euro liegt. Muss ich den Steuerbescheid hinzufügen vom Finanzamt oder nicht??? 2.)Ich arbeitete auf 400 euro basis und habe die letzten 12 monate auch gehalt erworben. Am 22 Juni begann der Mutterschutz habe aber am 1 Juni eine krankmeldung von der FA bekommen. Frage: Nun habe ich kein Geld im Juni erhalten ( wegen 400 euro basis ) muss ich angeben das ich einen "einkommensverlust erlitten habe durch schwangerschaftsbedingte erkankung" ???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Aber unabhängig davon müssen Sie doch den Verdienst angeben, damit das EG berechnet werden kann. 2. Klar, ist doch Ihr Vorteil Liebe Grüsse, NB


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