Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Fiou

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Ich fange ab dem 12.07. eine Teilzeitbeschäftigung auf 400 Euro Basis an. Am 20.06. hatte ich meine letzte Elterngeldauszahlung erhalten in Höhe von 1005 Euro (Geburtsatg des Kindes 21.07.2010) Muss ich dieses Einkommen melden, wenn ja wo, und was würde dann abgezogen werden. Vielen Dank und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Zeit, in der Sie bei EG-bezug arbeiten, erfolgt eine Anrechnung. Auszurechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Lieeb Grüsse, NB


SumSum076

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Ja, musst du, weil du Lohn bekommst auch für den Zeitraum für den du noch Elterngeld erhältst (12.-21.07). Bei der Elterngeldstelle. Wieviel abgezogen wird, kann ich dir nicht sagen. Da helfen dir die Leute der EG-Stelle bestimmt gern. Gruß Sabine


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