Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld

Frage: elterngeld

hexe...

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Hallo Fr.Bader... Habe Ihre Antwort vom 18.06.2011 ( im Newsletter) gelesen... ist das so zu verstehen das man die Elternzeit des 1.Kindes nicht bei der Elterngeldberechnung einbeziehen darf??? D.h wenn das 2.Kind noch in den 3 Jahren Elternzeit kommt, würde man wieder das Elterngeld in der höhe des 1.Kindes bekommen??? Hier die Kopie der Anfrage auf die ich mich beziehe... (Liebe Frau Baader, bin in Elternzeit (2 Jahre) des ersten Kindes. Wenn diese direkt vor dem Mutterschutz des 2. Kindes endet, auf welcher Basis wird dann das Elterngeld berechnet? Beträgt das Elterngeld dann nur 300€, da in den letzten 12 Monaten vor Geburt kein Erwerbseinkommen oder werden die letzten 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Hallo, Bei der Be­stimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde. Liebe Grüsse, NB) LG HEXE...


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Hallo Nein, das würdest Du nur bekommen, wenn das 2. Kind geboren wird bevor das 1. Kind ein Jahr alt ist. Alles nach dem ersten Jahr und ohne Lohn gilt als Nullrunde und zieht den Schnitt beachtlich nach unten. Frau Bader hat es auf eine Frage von mir ein, zwei Seiten weiter nochmal beantwortet. War auch verwirrt durch die erste Antwort.


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