Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld

Ela19

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, unsere Situation ist momentan so: Mein Sohn ist 16 Monate und ich habe drei volle Jahre Elternzeit, nun bin ich wieder schwanger und das Kind kommt im November! Ich werde für das zweite Kind wieder 3 Jahre Elternzeit beantragen! Ist das noch aktuell so, dass mein Mann zusätzlich einen Monat beantragen kann? Wir wären dann einen Monat beide zu Hause? Bekommt er dann auch die 65 %? Und wann muss er das bei seinem Arbeitgeber beantragen? Und meine zweite Frage ist: Wenn ich im Krankenhaus bin nach der Entbindung, muss mein Mann sich ja um unseren kleinen Sohn kümmern! Wird die Zeit von der gesetzlichen Kasse bezahlt oder muss er ganz normal seinen Urlaub nehmen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie und Ihr Mann können beiden drei Jahre zuhause bleiben, auch parallel (=EZ) 2. Sie und Ihr Mann können zusammen 14 Monate EG bekommen bei freier Verteilung (nur Monate, in denen man MG bekommt, werden der Mutter angerechnet) (=EG) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also Elternzeit kann Dein Mann auch drei Jahre nehmen wenn er will. Anmelden, nicht beantragen, muss er das beim Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor Antritt (der Arbeitgeber kann dies NICHT ablehnen). Elterngeld kann er auch beantragen und zwar für 2 Monate wenn Du Elterngeld für 12 Monate beantragen willst. Das Elterngeld kann auch zur gleichen Zeit bezogen werden. Elterngeld kann man erst NACH der Geburt beantragen. Wenn Dein Mann ab der Geburt Elternzeit nehmen will, dann sollte er frühzeitg ein Schreiben fertig machen in dem er in etwa folgende schreibt: 'Hiermit nehme ich x Monate Elternzeit ab der Geburt meine Kindes voraussichtlich xx.xx.xxxx'! Ob Dein Mann als Haushaltshilfe bezahlt werden kann mußt Du mit der KK absprechen. Er würde dann vom Arbeitgeber aber nur unbezahlt freigestellt. Wenn er jedoch direkt in Elternzeit ist, und Elterngeld für die Zeit beziehen wird, dann brauchst DU weder die KK noch den Urlaub! LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...