Ela19
Guten Tag Frau Bader, unsere Situation ist momentan so: Mein Sohn ist 16 Monate und ich habe drei volle Jahre Elternzeit, nun bin ich wieder schwanger und das Kind kommt im November! Ich werde für das zweite Kind wieder 3 Jahre Elternzeit beantragen! Ist das noch aktuell so, dass mein Mann zusätzlich einen Monat beantragen kann? Wir wären dann einen Monat beide zu Hause? Bekommt er dann auch die 65 %? Und wann muss er das bei seinem Arbeitgeber beantragen? Und meine zweite Frage ist: Wenn ich im Krankenhaus bin nach der Entbindung, muss mein Mann sich ja um unseren kleinen Sohn kümmern! Wird die Zeit von der gesetzlichen Kasse bezahlt oder muss er ganz normal seinen Urlaub nehmen? Vielen Dank
Hallo, 1. Sie und Ihr Mann können beiden drei Jahre zuhause bleiben, auch parallel (=EZ) 2. Sie und Ihr Mann können zusammen 14 Monate EG bekommen bei freier Verteilung (nur Monate, in denen man MG bekommt, werden der Mutter angerechnet) (=EG) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also Elternzeit kann Dein Mann auch drei Jahre nehmen wenn er will. Anmelden, nicht beantragen, muss er das beim Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor Antritt (der Arbeitgeber kann dies NICHT ablehnen). Elterngeld kann er auch beantragen und zwar für 2 Monate wenn Du Elterngeld für 12 Monate beantragen willst. Das Elterngeld kann auch zur gleichen Zeit bezogen werden. Elterngeld kann man erst NACH der Geburt beantragen. Wenn Dein Mann ab der Geburt Elternzeit nehmen will, dann sollte er frühzeitg ein Schreiben fertig machen in dem er in etwa folgende schreibt: 'Hiermit nehme ich x Monate Elternzeit ab der Geburt meine Kindes voraussichtlich xx.xx.xxxx'! Ob Dein Mann als Haushaltshilfe bezahlt werden kann mußt Du mit der KK absprechen. Er würde dann vom Arbeitgeber aber nur unbezahlt freigestellt. Wenn er jedoch direkt in Elternzeit ist, und Elterngeld für die Zeit beziehen wird, dann brauchst DU weder die KK noch den Urlaub! LG Sabine
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