Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

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Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im September 2011 1Jahr alt und bekomme bis dahin Elterngeld (12 Monate). Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Jetzt zu meiner Frage ich bekomme im Februar 2012 mein zweites Kind und in der Zwischenzeit von September und Februar werde ich Arbeitslosengeld erhalten. Wie rechnet sich jetzt beim zweiten Kind das Elterngeld bzw. bekomme ich die selbe Höhe wie beim ersten obwohl ich zwischenzeitlich für 5-6 Monate Arbeitslosengeld erhalten habe. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Arbeitslosengeld zählt leider als 0 rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


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Nein! Die Monate in denen Du ALG bezihest, was Du übrigens nur bekommst wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, werden für die Berechnung des Elterngeldes mit 0,- € angerechnet. Das sind bei Dir also 4 der 5 Monate. Die restlichen Monate, die zu den 12 Monaten vor der Entbindung fehlen werden von vor der 1. Geburt genommen. Beispiel (nur ungefähre Zahlen): Du hast vor der 12. Geburt 1500,-€ netto verdient --> 12 x 1500,-€ / 12 x 0,65 = Elterngeld ca. 975€ Situation jetzt (sagen wir mal Du bekommst für exakt 4 Monate ALG): (4 x 0,-€ + 8 x 1500,-€) / 12 x 0,65 = Elterngeld ca. 650,-€ + Geschwisterbonus 75,-€ = 725,-€ Der Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, mindestens jedoch 75,-€. Er wird gezahlt solange Du zu dem KInd, für welches Du Elterngeld beziehst mindestens 1 weiteres unter 3 Jahren hast, oder zwei unter 6 Jahren. LG Sabine


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