Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Guten Tag Frau Bader, Wie berrechnet sich das Elterngeld, wenn ich noch während der Elternzeit wieder schwanger würde? Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auch auf zwei Jahre beantragt. Wie berechnet sich nun das Elterngeld, wenn ich innerhalb dieser zwei Jahre wieder schwanger werde bzw. im dritten Jahr der Elternzeit (die ich noch beantragen werde)? Ist mein Gehalt vor der ersten Schwangerschaft die Grundlage oder bekomme ich dann nur den Mindestsatz von 300 Euro? Viele Grüße Janine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB (Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)


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Hallo Grundlage sind die 12 Monate VOR ! dem Beginn des Mutterschutzes beim 2. Kind. Dein Elterngeld von Nummer eins geht nur bis es 12 Monate ist, Du lässt es Dir nur in Raten auszahlen, hat aber mit dem Berechnungszeitraum nichts zu tun. Also ist jeder Monat im 2. Lebensjahr des ersten Kindes als Nullrunde anzusehen und minimiert das neue Elterngeld. Bis das erste Kind 3 ist, kommen allerdings nochmal 75 Euro Geschwisterbonus dazu. Wenn Du kein ALGII bekommst, dann würdest Du die 300 Euro erhalten. Bei ALGII wird es ja nun angerechnet als Einkommen.


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