Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im April 2008 ein Baby bekommen und ein 1 Jahr Elterngeld bekommen.Dann habe ich 4 Wochen gearbeitet bin dann in Mutterschutz gegangen und im Juni 2009 mein 2 Baby bekommen.Dieses Elterngeld lasse ich mir nun auf die doppelte Laufzeit auszahlen.Dieses endet im März 2011.Nun habe ich im März den Entbindungstermin für unser 3 Kind.Nun meine eigentliche Frage.Wie wird das nächste Elterngeld berechnet?Eigentlich ja nach den letzten 12 Monaten(mit Gehalt)vor dem Entbindungstermin.Dann müsste ja das Einkommen von 2007/2008 und die kurze Zeit von 2009 genommen werden, da ja das Elterngeld (welches ich zur Zeit bekomme )nicht als Einkommen gezählt wird. Ich hatte schon bei der Elterngeldstelle angerufen aber die können mir nicht weiterhelfen weil es so einen "Fall" noch nicht gab.Ich hoffe das Sie mir helfen können. Viele Grüße ella10
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, prinzipiell 12 Monate vor Beginn des MuSchu zurück. Hierbei kannst du die Monate auslassen, die MuSchu oder Elterngeld (nur Bezugszeitraum, nicht Auszahlungszeitraum!) waren. Somit: Juli + Aug 2009 MuSchu, Elterngeld 12 Monate bis Juni 2010 - diese Monate werden nicht berücksichtigt. Verbleiben Juli 2010 - Jan 2011 (dann Feb/März wieder MuSchu) = 7 Monate. Die restlichen 5 Monate stammen aus dem Mai 2009 und Jan/Feb 2008 sowie Nov/Dez 2007 Gruß, Speedy
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