Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Frage ist umfangreich, aber sehr wichtig für mich. Meine Tochter ist jetzt knapp 10 Monate. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt, d.h. in 2 Monaten läuft diese Zeit aus. Würde aber gern noch ein Jahr Elternzeit nehmen und bin mir bewusst, dass ich dann für diese Zeit kein Geld mehr bekommen, aber wie sieht das dann mit meiner Krankenversicherung aus? Wer bezahlt mir die (kann mich auch nicht familienversichern, da nicht verheiratet) oder muss ich das selber tragen? Möchte aber auch kein ALG2 oder sowas beantragen. Oder bin ich zu spät um meine Elternzeit zu verlängern? Und die andere Frage wäre dann: Falls ich meine Elternzeit noch verlängern kannm, darf ich dann als Aushilfe stundenweise irgendwo arbeiten? Um es mal genauer zu sagen, geht es mir nur darum, dass ich mein Kind noch nicht in eine Krippe geben möchte. Kommt mir nicht richtig vor. Und würde ich mich nun wieder arbeitslos melden, weiß ich dass ich mit Sicherheit irgendein blöden "Mist" vermittelt bekomme für den ich es nicht einsehe mein Kind den ganzen Tag im Kindergarten abzugeben. Mein Freund macht Schichten, aber das interessiert das A-amt sicher nicht. Aber dafür habe ich kein Kind bekommen um es den ganzen Tag woanders abzuliefern. Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus. M+M+M
Mitglied inaktiv
befindest du dich in einem arbeitsverhältnis?
Mitglied inaktiv
Nein, ich befinde mich in keinem Arbeitsverhältnis. Darum geht es mir ja. Ich hatte bis letztes Jahr März eine befristete Arbeitsstelle und naja aufgrund meiner Schwangerschaft wurde es leider nicht verlängert. Ich könnte wieder dort anfangen, aber nur als Aushilfe, was mir auch ganz recht wäre, weil ich meinen kleinen Schnucki noch nicht dem Kindergarten überlassen will. Aber da ist ja das Problem. Das A-amt würde es nicht bei diesem Aushilfsjob belassen. Die würden mir sicher irgendwas anderes auf die Nase binden. Und da ich ja kein Elterngeld mehr bekomme wäre es ja auch egal was ich mir durch Aushilfsjobs dazu verdiene, aber ich habe Ruhe vor dem A-amt und kann mir das folgende Jahr in Ruhe etwas Neues suchen, bzw. sehen die Chancen nächstes Jahr in meiner alten Arbeitsstelle wieder fest anzufangen sehr gut aus. Was meinst du? Kennst du dich auch ein wenig damit aus? Kann ich noch ein Jahr Elternzeit beantragen und wer übernimmt meine Krankenversicherung? LG m+m+m
Mitglied inaktiv
anspruch auf alg1 hast du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst und das tust du ja nicht, weil du keine betreuung für dein kind hast/willst. elterngeld bekommst du auch nicht mehr. dann müßtest du meines wissens nach die krankenversicherung selbst tragen. heiraten wäre auch noch eine möglichkeit. oder, wenn ihr unter den verdienstgrenzen liegt, ggf alg2, sprich hartz4 beantragen, darüber wärst du dann auch versichert.
Mitglied inaktiv
Hallo, 1.Wenn der AG der Verlängerung zustimmt, sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert. 2. Auch hier muss der AG zustimmen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz