Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Frage ist umfangreich, aber sehr wichtig für mich. Meine Tochter ist jetzt knapp 10 Monate. Ich habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt, d.h. in 2 Monaten läuft diese Zeit aus. Würde aber gern noch ein Jahr Elternzeit nehmen und bin mir bewusst, dass ich dann für diese Zeit kein Geld mehr bekommen, aber wie sieht das dann mit meiner Krankenversicherung aus? Wer bezahlt mir die (kann mich auch nicht familienversichern, da nicht verheiratet) oder muss ich das selber tragen? Möchte aber auch kein ALG2 oder sowas beantragen. Oder bin ich zu spät um meine Elternzeit zu verlängern? Und die andere Frage wäre dann: Falls ich meine Elternzeit noch verlängern kannm, darf ich dann als Aushilfe stundenweise irgendwo arbeiten? Um es mal genauer zu sagen, geht es mir nur darum, dass ich mein Kind noch nicht in eine Krippe geben möchte. Kommt mir nicht richtig vor. Und würde ich mich nun wieder arbeitslos melden, weiß ich dass ich mit Sicherheit irgendein blöden "Mist" vermittelt bekomme für den ich es nicht einsehe mein Kind den ganzen Tag im Kindergarten abzugeben. Mein Freund macht Schichten, aber das interessiert das A-amt sicher nicht. Aber dafür habe ich kein Kind bekommen um es den ganzen Tag woanders abzuliefern. Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus. M+M+M
Mitglied inaktiv
befindest du dich in einem arbeitsverhältnis?
Mitglied inaktiv
Nein, ich befinde mich in keinem Arbeitsverhältnis. Darum geht es mir ja. Ich hatte bis letztes Jahr März eine befristete Arbeitsstelle und naja aufgrund meiner Schwangerschaft wurde es leider nicht verlängert. Ich könnte wieder dort anfangen, aber nur als Aushilfe, was mir auch ganz recht wäre, weil ich meinen kleinen Schnucki noch nicht dem Kindergarten überlassen will. Aber da ist ja das Problem. Das A-amt würde es nicht bei diesem Aushilfsjob belassen. Die würden mir sicher irgendwas anderes auf die Nase binden. Und da ich ja kein Elterngeld mehr bekomme wäre es ja auch egal was ich mir durch Aushilfsjobs dazu verdiene, aber ich habe Ruhe vor dem A-amt und kann mir das folgende Jahr in Ruhe etwas Neues suchen, bzw. sehen die Chancen nächstes Jahr in meiner alten Arbeitsstelle wieder fest anzufangen sehr gut aus. Was meinst du? Kennst du dich auch ein wenig damit aus? Kann ich noch ein Jahr Elternzeit beantragen und wer übernimmt meine Krankenversicherung? LG m+m+m
Mitglied inaktiv
anspruch auf alg1 hast du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst und das tust du ja nicht, weil du keine betreuung für dein kind hast/willst. elterngeld bekommst du auch nicht mehr. dann müßtest du meines wissens nach die krankenversicherung selbst tragen. heiraten wäre auch noch eine möglichkeit. oder, wenn ihr unter den verdienstgrenzen liegt, ggf alg2, sprich hartz4 beantragen, darüber wärst du dann auch versichert.
Mitglied inaktiv
Hallo, 1.Wenn der AG der Verlängerung zustimmt, sind Sie weiter beitragsfrei krankenversichert. 2. Auch hier muss der AG zustimmen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer