Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Hallo, ich habe da mal ne Frage, ich habe am 11.01.2010 einen Sohn bekommen und habe jetzt Eltergeld beantragt und auch schon bekommen, ich habe aber erst ab März Elterngeld bekommen, Was ist denn mit Januar und Februar? da hab ich nix bekommen, ich habe dann da angerufen und nachgefragt und die Dame sagte mir dann das ich da nichts bekomme da ich Mutterschaftsgeld bekommen habe, ist das so richtig? Und wie ist das jetzt mit dem Arbeiten ich gehe seit dem 29.03.2010 wieder arbeiten, ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt, weil es da noch nicht sicher war wie das mit der Arbeit läuft und ob ich den Job bekomme. Danke für die Antworten. Lg Platschi79


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Leider wird das MG auf das EG angerechnet 2. Der Verdienst wird auf das EG angerechnet, wenn Sie nur bis zu 30 Std arbeiten, bekommen Sie den Pauschbetrag Sie müssen das dem Amt mitteilen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, da hat sie Recht, das ist so. Wenn man Mutterschaftsgeld bekommt, dann bekommt man elterngeld nach den 8 Wochen Mutterschutz für 10 Monate. Du musst eine Verdienstbescheinigung bei der Elterngeldstelle einreichen, dann rechnen sie das gegen. Sie ziehen nicht alles vom Elterngeld ab, je nachdem wieviel Du verdienst. Aber einreichen musst Du es, ansonsten kann es böse Folgen haben.


Mitglied inaktiv

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Ok, mach ich das ja keine Problem. Danke für die Antwort Lg Platschi79


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