Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ELTERNGELD

Frage: ELTERNGELD

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stimmt es, dass man am ende des elterngeldes eine summe an den staat zurückzahlen muss, so was wie eine steuer auf das elterngeld????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, aber es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bsp. ER verdient im Jahr 60.000 (zu versteuerndes Einkommen), SIE bekommt 4000 € EG. Der Steuersatz bei den zu versteuernden 60.000 € wären 17 %. Das Finanzamt addiert die Beträge u liest den Steuersatz bei 64.000 €, wegen mir sind es 20 % (alles nur als Bsp) ab. Dann muss man auf die 60.000 einen höheren Steuersatz als eigentlich zahlen, nämlich die 20 %. Verständlich formuliert? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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heißt das, dass ich von meinem Elterngeld lieber was zu Seite legen sollte, falls das Finanzamt am Ende was aben will??? Wollen Die von jedem was haben????


Mitglied inaktiv

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Bist Du verheiratet? Seid ihr gemeinsam veranlagt? Sonst ist es nämlich eh egal...


Mitglied inaktiv

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ja ich bin verheiratet und wir sind zusammen veranlagt


Mitglied inaktiv

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naja, eigentlich müßte Dein Mann was auf die Seite legen, weil er übers Jahr zuwenig Lohnsteuer zahlt. :-)


Mitglied inaktiv

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und mit wieviel muß man so rechnen, bei einem Jahreseinkommen von 25 000


Mitglied inaktiv

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also alles ohne gewähr...ich bin auch nur laie....die 25.000 sind dein Elterngeld? Wie hoch ist denn das zu versteuernde Einkommen Deines Mannes? Und um welches Jahre geht es ? 2010?


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