Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld

Frage: elterngeld

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Hallo, mein Freund hat gearde gelesen das das elterngeld immer zwei drittel von nettoeinkommen sein müssen?! mein Freund verdient netto 979 Euro. wir bekommen aber zu zeit nur 300 euro elterngeld. steht uns mehr zu? ich gehe zur schule und habe kein einkommen,also nur mein freund... Vielen dank MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er bekommt nur Elterngeld, wenn er das Kind im eigenen Haushalt betreut und nicht mehr als 30 Std/ Wo arbeitet. Die Höhe kann man sich sehr gut errechnen bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


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Wer ist denn in Elternzeit - du ? Dann 300 € Sockelbetrag. Wenn dein Freund auch in Elternzeit geht, kann er auch Elterngeld beantragen - ca. 2/3 bzw. 67 % des Nettoeinkommens.


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ne ich gehe zur schule,unsere tochter ist bei einer tagesmutter. und was ist mit dem geringverdienerbonus? danke


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Es gibt den Sockelbetrag von 300 Euro, egal ob man vorher gearbeitet hat. Wenn du das Elterngeld bekommst und keine Einkünfte hattest, bekommst du auch nicht mehr. Geringverdienerbonus ist für Leute, die wenig Einkommen hatten und mit den 67Prozent unter die 300 Euro z.B. fallen, da wird es etwas anders berechnet. Wenn dein Freund zu Hause bleibt und Elterngeld beantragt, dann bekäme er die 67Prozent.


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jeodch bekommt er etwas mehr als 67% da er ein einkommen UNTER 1000euro hat.


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vielen dank, und was ist mit dem geringverdienerbonus? LG


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Wer von Euch bezieht denn das Elterngeld. Das muss ja bei der Beantragung angegeben werden. Und wieviele Stunden arbeitet er nun in der Woche. Beziehst Du es, dann sind die 300 Euro völlig richtig. Bezieht er es, dann ist die Frage seit wann er diesen Verdienst hat ? Da er arbeiten geht und knapp 1000 Euro hat, gehe ich davon aus, dass es für Dich berechnet worden ist und er mehr als 30 Stunden arbeitet.


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ja es geht zu mindest auf mein konto,aberantragsteller sind wir beide so weit ich weiss... aber wenn er es beziehen würde,würde er doch den geringverdienerbonus bekommen müssen oder? er arbeitet 40 std


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In der Elternzeit darf man nur 30 Std arbeiten. Auf welches Konto es geht, ist egal. Du musst doch wissen, ob du das Elterngeld für dich beantragt hast oder dein Freund, der dann auch mit dir zusammen wohnen muss...


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Die 300 Euro sind richtig, mehr steht Euch nicht zu ! Das Elterngeld ist ein Ausgleich für den Verdienstausfall den der Elternteil hat, der das Kind hauptsächlich betreut. Dein Freund arbeitet nach wie vor, hat keinen Ausfall. Du hast gar nichts verdient, kein Einkommen durch Arbeit, daher stehen Euch die 300 Euro zu.


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ok alles klar vielen dank. bin in dem bereich noch ein wenig unbeholfen...


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Ehm, aber er geht arbeiten und sie zur Schule, das Kind ist tagsüber bei einer Tagesmutter. Somit ist doch KEINER in Elternzeit so wie es scheint oder seh ich da was falsch?


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Die 300 Euro bekommst Du auch, wenn Du ganz normal weiterarbeitest, ist der Mindestteil den man immer bekommt ;-) Und sie könnte ja nach der Schule jobben, was sie nicht macht, weil sie das Kind betreut. Gehe mal davon aus, das das Kind ja nur zur Schulzeiten bei der TAMU ist. Da das alles aber keine Arbeit ist bei der sie Einkommen hat ist das aber eh egal, denn nur das Einkommen zählt, und das hat sie nach wie vor nicht :-) P.S: Was macht das AngelSounds ?


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das kidn is nur während der schulzeit bei der tagesmutter,und danach wieder bei mir bzw uns und ich veridene nichts dazu oder ähnliches =) liebe grüße


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Ok, alles klar, dann hab ich nix gesagt *g* Kenn mich damit noch nicht so aus, was man darf und was nicht @Panija Bisher noch nix gefunden, aber ich hab auch nicht mehr wirklich gesucht. Ich werd zu schnell panisch. Vor allem da ich die richtige Stelle dann nicht finde. Bin zu speckig -.-


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