Mitglied inaktiv
Hallo, heute habe ich nun endlich den Bescheid für das Elterngeld erhalten und war entsetzt. Mein Sohn ist Ende 09/09 geboren worden und ich bekomme pro Monat nur 625,24 Euro!!! Ich habe von Juli 2008 (bis Mutterschutz) an Vollzeit gearbeitet, monatlich etwa Netto zwischen 1700 und 1850 verdient. Vor Juli 2008 hatte ich einen anderen Arbeitgeber und verdiente Netto (Halbzeit) etwa 1100 Euro. Nebenbei gehe ich sporadisch einer Teilzeitselbständigkeit (Seminare im Bildungsbereich, also nicht steuerpflichtig) nach und habe daraus 01/08 und 05/09 je 350 Euro verdient und 06/09 waren es 700 Euro. Nun wollen die auch noch die Gehaltsabrechnungen für Januar-Juni 2008 haben, wozu das? Einkommem aus 2009 ist bei dem Bescheid überhaupt nicht berücksichtigt worden. Habe ich durch meine Teilselbständigkeit nun dafür "gesorgt", daß ich nun nur so wenig Elterngeld bekomme? Ach und dieses Jahr gebe ich in drei unterschiedlichen Monaten Seminare, in den erhalte ich sogar nur 401,17 Euro Eltergeld, ich denke man darf arbeiten gehen bis zu einem gewissen Stundenumfang, pro Seminar sind das nur 7 Stunden?! Hat jemand Ahnung von dem Thema und kann mir helfen? Ich traue mich kaum meinen Sachbearbeiter anzurufen, da dieser immer so unfreundlich ist und ich ihn nicht verstehe, sollte ich gleich nach dem Leiter der Eltergeldstelle fragen? Liebe Grüße Anne
Hallo, rechnen Sie doch mal nach: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn es so ist, wie es bei der berechnung des erziehungsgeldes war, dann zählt das jahr VOR der geburt.
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß werden für die Berechnung des Elterngeldes die 12 Monate vor der Geburt des Kindes verwendet. Hier zählt aber nur der blanke Nettolohn ohne jegliche Zuschläge, also Weihnachts-, Urlaubsgeld und Überstunden werden außer Acht gelassen. Genauso Schichtzuschläge und co. Wieviel man dazu verdienen darf, davon hab ich auch noch keine Ahnung. Weiß nur dass beim Mindestbetrag des Elterngeldes (also 300,00€) man einen 400,00€ job machen kann ohne dass es angerechnet wird.
Mitglied inaktiv
Du darfst bis 30 Std arbeiten gehen, allerdings wird der Verdienst angerechnet. Nur den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt man immer.
Mitglied inaktiv
Hi, wenn du parallel zu einer SV-pflichtigen Tätigkeit auch noch selbständig tätig bist, wird als Berechnungsgrundlage das letzte vollständige Geschäftsjahr (Jan-Dez) herangezogen - also bei dir Jan -Dez 2008, da 2009 ja kein vollständiges Geschäftsjahr war wg. dem Elterngeldbezugsbeginn. Somit zählen alleine deine Einkünfte aus 2008 und da wird der Knackpunkt liegen. Das geht aber meist auch schon aus der Begründung zum Bescheid hervor. Sollte das Gewerbe in 2008 nicht durchgängig bestanden haben (z.B. Anmeldung erst innerhalb des Jahres), dann könnte die Möglichkeit für einen Widerspruch bestehen. Gruß, Speedy
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