Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, heute habe ich nun endlich den Bescheid für das Elterngeld erhalten und war entsetzt. Mein Sohn ist Ende 09/09 geboren worden und ich bekomme pro Monat nur 625,24 Euro!!! Ich habe von Juli 2008 (bis Mutterschutz) an Vollzeit gearbeitet, monatlich etwa Netto zwischen 1700 und 1850 verdient. Vor Juli 2008 hatte ich einen anderen Arbeitgeber und verdiente Netto (Halbzeit) etwa 1100 Euro. Nebenbei gehe ich sporadisch einer Teilzeitselbständigkeit (Seminare im Bildungsbereich, also nicht steuerpflichtig) nach und habe daraus 01/08 und 05/09 je 350 Euro verdient und 06/09 waren es 700 Euro. Nun wollen die auch noch die Gehaltsabrechnungen für Januar-Juni 2008 haben, wozu das? Einkommem aus 2009 ist bei dem Bescheid überhaupt nicht berücksichtigt worden. Habe ich durch meine Teilselbständigkeit nun dafür "gesorgt", daß ich nun nur so wenig Elterngeld bekomme? Ach und dieses Jahr gebe ich in drei unterschiedlichen Monaten Seminare, in den erhalte ich sogar nur 401,17 Euro Eltergeld, ich denke man darf arbeiten gehen bis zu einem gewissen Stundenumfang, pro Seminar sind das nur 7 Stunden?! Hat jemand Ahnung von dem Thema und kann mir helfen? Ich traue mich kaum meinen Sachbearbeiter anzurufen, da dieser immer so unfreundlich ist und ich ihn nicht verstehe, sollte ich gleich nach dem Leiter der Eltergeldstelle fragen? Liebe Grüße Anne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

wenn es so ist, wie es bei der berechnung des erziehungsgeldes war, dann zählt das jahr VOR der geburt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Soweit ich weiß werden für die Berechnung des Elterngeldes die 12 Monate vor der Geburt des Kindes verwendet. Hier zählt aber nur der blanke Nettolohn ohne jegliche Zuschläge, also Weihnachts-, Urlaubsgeld und Überstunden werden außer Acht gelassen. Genauso Schichtzuschläge und co. Wieviel man dazu verdienen darf, davon hab ich auch noch keine Ahnung. Weiß nur dass beim Mindestbetrag des Elterngeldes (also 300,00€) man einen 400,00€ job machen kann ohne dass es angerechnet wird.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du darfst bis 30 Std arbeiten gehen, allerdings wird der Verdienst angerechnet. Nur den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt man immer.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, wenn du parallel zu einer SV-pflichtigen Tätigkeit auch noch selbständig tätig bist, wird als Berechnungsgrundlage das letzte vollständige Geschäftsjahr (Jan-Dez) herangezogen - also bei dir Jan -Dez 2008, da 2009 ja kein vollständiges Geschäftsjahr war wg. dem Elterngeldbezugsbeginn. Somit zählen alleine deine Einkünfte aus 2008 und da wird der Knackpunkt liegen. Das geht aber meist auch schon aus der Begründung zum Bescheid hervor. Sollte das Gewerbe in 2008 nicht durchgängig bestanden haben (z.B. Anmeldung erst innerhalb des Jahres), dann könnte die Möglichkeit für einen Widerspruch bestehen. Gruß, Speedy


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...