Mitglied inaktiv
Hallo sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist 10 Monate alt, sie wird ein Jahr im Februar! Bis dahin beziehe ich Elterngeld, also 67 Prozent vom Nettolohn! Am 1.04 werde ich wieder arbeiten gehen, allerdings nur Teilzeit! Vom finaziellen sieht es so aus, als würde ich das gleiche Geld bekommen wie derzeit Elterngeld! Kommen also über die Runden und kann mich nicht beklagen! Ich geh nun von einem Beispiel aus: Ich geh 2 Monate arbeiten und werde wieder schwanger, das heisst, ich arbeite insgesamt knapp 10 Monate. Wie ist das mit dem Elterngeld? wie wird das berechnet? Bei Arbeitslosengeld muss man ja 1 Jahr gearbeitet haben- oder ist das beim Elterngeld anders? Das Kind kommt ja zu Welt wenn unsere Tochter das 2 Lebensjahr vollendet hat- hab nämlich gehört, das es das gleiche Elterngeld gibt, wenn das 2. Kind innerhalb der 2 Jahre kommt. Was ist, wenn ich jetzt schwanger werden würde, kann ich trotzdem ab 1.04. meine Arbeit wieder aufnehmen? Auch wenn ich einen Schonplatz brauche? ( ich arbeite im Labor, muss wegen der Chemikalien den Laborbereich verlassen), ausserdem kommt das Kind innerhalb dieser 2 Jahre- gibts dann das gleiche Elterngeld wie momentan? - oder ist das ein Irrtum meinerseits? Oh je ich hoffe ich hab es nicht allzu kompliziert erklärt...ich wünsche schöne Weihnachtsfeiertage, lg Leene
Hallo, beim EG werden die letzten voll gearbeiteten Monate herangezogen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
sorry, klingt es nur so oder "planst" du das 2. kind absichtlich so, damit du mehr geld bekommst??
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