Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterngeld

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader. ich lese immer wenn es ums elterngeld das die 12monate berechnet werden die man voll gearbeitet hat. heißt es wenn man in der elternzeit auch gearbeitet hat und dann wieder schwanger wurde, wird das berechnet,was man in der elternzeit verdient hat,auch wenn man keine 12 monate am stück gearbeitet hat? oder wird in dem fall das gehalt genommen,was man vor der 1.ss erwirtschaftet hat? bin durch das lesen in diesem forum etwas durcheinander gekommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ kann man ja nicht voll arbeiten. Also die Zeit davor. www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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vielen dank für ihre super schnelle antwort. meinte natürlich das wenn man in der elternzeit ,teilzeit gearbeitet hat und das keine 12 monate am stück. also muss ich den dem falle alle abrechnung schicken,die ich auch bei der ersten ss dahin geschickt habe? vielen dank nochmal lg franzi


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