Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe noch einmal eine Frage. Meine Tochter ist im Juni geboren und wir haben Elterngeld beantragt, so dass mein Mann die ersten zwei Monate und ich die darauffolgenden 12 bekomme, das ganze gestreckt (Mutterschaftsgeld oder wie das heißt bekomme ich nicht). Nun habe ich die Chance einen Job in Teilzeit anzunehmen, mein Mann ebenfalls, ich vormittags, er nachmittags. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass wir trotzdem das Elterngeld beziehen können? Unser Gehalt wird nicht besonders hoch sein, ohne Elterngeld bleiben wir auf HartzIV Niveau, aber da wir beide ungelernt sind und große Lücken im Lebenslauf haben, wäre es eine Chance von Hartz IV wegzukommen. Daran wird die Ministerin doch irgendwie gedacht haben oder? Muss einer von uns auf die Festanstellung verzichten und weiter Hartz IV beziehen, damit wir das Elterngeld behalten? Gibt es eine Möglichkeit das Elterngeld zu ändern, so dass mein Mann den vollen Bezugszeitraum erhält, wenn ich jetzt doch arbeiten gehe? Danke Viele Grüße Leya
Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie bekommen EG, den Mindestbetrag von 300 € auf jeden Fall, es sei denn Sie arbeiten mehr als 30 Std. Was drüber geht, wird angerechnet. Jeweils für den, der gerade EG bezieht. Was genau ist jetzt die Frage? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich dachte, man muss auf seinen Job verzichten, um EG zu bekommen bzw. darf nicht mehr als 30 Std arbeiten. Da ich ja bisher nicht gearbeitet habe, kann ich nicht verzichten. Ich würde evtl auch Vollzeit anfangen können, also mehr als 30 Std. Daher dachte ich, dass das EG dann ganz wegfallen würde, deshalb die Frage, ob dann mein Mann, der in seinem Job nur 30 Std arbeiten würde, dann das EG beziehen könnte, oder ob man den Bezugsberechtigten nicht ändern kann. Danke für die schnelle Antwort. Leya
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Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
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