Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe noch einmal eine Frage. Meine Tochter ist im Juni geboren und wir haben Elterngeld beantragt, so dass mein Mann die ersten zwei Monate und ich die darauffolgenden 12 bekomme, das ganze gestreckt (Mutterschaftsgeld oder wie das heißt bekomme ich nicht). Nun habe ich die Chance einen Job in Teilzeit anzunehmen, mein Mann ebenfalls, ich vormittags, er nachmittags. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass wir trotzdem das Elterngeld beziehen können? Unser Gehalt wird nicht besonders hoch sein, ohne Elterngeld bleiben wir auf HartzIV Niveau, aber da wir beide ungelernt sind und große Lücken im Lebenslauf haben, wäre es eine Chance von Hartz IV wegzukommen. Daran wird die Ministerin doch irgendwie gedacht haben oder? Muss einer von uns auf die Festanstellung verzichten und weiter Hartz IV beziehen, damit wir das Elterngeld behalten? Gibt es eine Möglichkeit das Elterngeld zu ändern, so dass mein Mann den vollen Bezugszeitraum erhält, wenn ich jetzt doch arbeiten gehe? Danke Viele Grüße Leya
Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie bekommen EG, den Mindestbetrag von 300 € auf jeden Fall, es sei denn Sie arbeiten mehr als 30 Std. Was drüber geht, wird angerechnet. Jeweils für den, der gerade EG bezieht. Was genau ist jetzt die Frage? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich dachte, man muss auf seinen Job verzichten, um EG zu bekommen bzw. darf nicht mehr als 30 Std arbeiten. Da ich ja bisher nicht gearbeitet habe, kann ich nicht verzichten. Ich würde evtl auch Vollzeit anfangen können, also mehr als 30 Std. Daher dachte ich, dass das EG dann ganz wegfallen würde, deshalb die Frage, ob dann mein Mann, der in seinem Job nur 30 Std arbeiten würde, dann das EG beziehen könnte, oder ob man den Bezugsberechtigten nicht ändern kann. Danke für die schnelle Antwort. Leya
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Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
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Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
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Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
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Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
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