Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe noch einmal eine Frage. Meine Tochter ist im Juni geboren und wir haben Elterngeld beantragt, so dass mein Mann die ersten zwei Monate und ich die darauffolgenden 12 bekomme, das ganze gestreckt (Mutterschaftsgeld oder wie das heißt bekomme ich nicht). Nun habe ich die Chance einen Job in Teilzeit anzunehmen, mein Mann ebenfalls, ich vormittags, er nachmittags. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass wir trotzdem das Elterngeld beziehen können? Unser Gehalt wird nicht besonders hoch sein, ohne Elterngeld bleiben wir auf HartzIV Niveau, aber da wir beide ungelernt sind und große Lücken im Lebenslauf haben, wäre es eine Chance von Hartz IV wegzukommen. Daran wird die Ministerin doch irgendwie gedacht haben oder? Muss einer von uns auf die Festanstellung verzichten und weiter Hartz IV beziehen, damit wir das Elterngeld behalten? Gibt es eine Möglichkeit das Elterngeld zu ändern, so dass mein Mann den vollen Bezugszeitraum erhält, wenn ich jetzt doch arbeiten gehe? Danke Viele Grüße Leya
Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie bekommen EG, den Mindestbetrag von 300 € auf jeden Fall, es sei denn Sie arbeiten mehr als 30 Std. Was drüber geht, wird angerechnet. Jeweils für den, der gerade EG bezieht. Was genau ist jetzt die Frage? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Ich dachte, man muss auf seinen Job verzichten, um EG zu bekommen bzw. darf nicht mehr als 30 Std arbeiten. Da ich ja bisher nicht gearbeitet habe, kann ich nicht verzichten. Ich würde evtl auch Vollzeit anfangen können, also mehr als 30 Std. Daher dachte ich, dass das EG dann ganz wegfallen würde, deshalb die Frage, ob dann mein Mann, der in seinem Job nur 30 Std arbeiten würde, dann das EG beziehen könnte, oder ob man den Bezugsberechtigten nicht ändern kann. Danke für die schnelle Antwort. Leya
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Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
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