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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld/Selbstaendige. Ich habe war vor der Geburt teilzeitbeschaeftigt und selbstaendig. Mein freiberuflicher Vertrag ging von Nov. 08 bis Febr. 09; im Nov. habe ich eine Vorauszahlung erhalten, nach Beendigung des Vertrags den Rest. Nun ist unser Kind am 30.03 (2 WOchen frueher als geplant) geboren und mein Arbeitgeber war trotz Druck meinerseits sehr lahm mit der Bezahlung und das Geld kam einen Tag bzw. dann nochmal ca. 14 Tage nach der Geburt erst auf mein Konto, die Abrechnungen habe ich natuerlich schon vor der Geburt gemacht etc. und das Vertragsende war wie gesagt Ende Febr. Was bedeutet das nun fuer die Antragsstellung des Elterngelds und dessen Hoehe? Wenn diese Betraege nicht miteinfliessen bekomme ich rund EUR 1000 weniger pro Monat! Vielen Dank fuer Ihre Hlfe, Morenike
Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen Liebe Grüsse, NB
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