Mitglied inaktiv
Hallo, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort vorhin. Meine Frage war eigentlich (wahrscheinlich Missverständlich gestellt) ob ich weniger Elterngeld bekomme wenn ich im ersten Jahr einem 400,-€ Job nachgehe. Also ob mir auch ein 400,-E Job auf die 300,-€ Elterngeld die ich erhalten würde angerechnet werden. 2. Falls es angerechnet wird, gilt das dann auch noch im 2.ten Jahr? Also wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit einem 400,-€ Job nachgehe muss ich dann was von den 300 € die ich das erste Jahr erhalten habe zurückzahlen? Vielen Dank
Hallo, alles richtig beantwortet! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, die 300 Eur sind der Sockelbetrag. Solange Du weniger als 30 Std/Woche arbeitest , wird nichts angerechnet bzw. gekürzt. LG, bobcat
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem, mein Ausbildungbetrieb wollte mich während des 1. Jahres EZ stundenweise beschäftigen. Da ich 67% meines Nettoeinkommes an Elterngeld erhalten habe, wäre mir alles, was ich dazu verdient hätte abgezogen wurden, bis auf den Mindestsatz von 300 €. Also: wenn Du nur den Mindestbetrag von 300 € bekommst, kannst Du dazu verdienen, ohne Abzüge. Bekommst Du aber mehr als 300 € wird jeder Cent, den Du verdienst, abgezogen. Ich habe mich diesbezügl. extra auf der Elterngeldstelle erkundigt, weil ich das erst auch nicht so recht glauben konnte. Da kannst Du ja auch nochmal nachfragen. Zurückzahlen mußt Du nix. Auch wenn Du im 2. Jahr dazu verdienst.
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