Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Hallo! Im April kommt unser drittes Kind. Mein Mann sollte wenn möglich gleich zu Anfang Elternzeit nehmen vom Ag aus. Wir dachten da an einen Monat. Nun wollte er aber auch auf Haushaltshilfe von der KK ersteinmal die 7 Tage oder wieviel die zahlen dann daheim bleiben. Um das Geld nicht zu "verschenken". Geht das überhaupt? Also erst Haushaltshilfe und anschließend gleich 1 Monat Elternzeit? Oder muss die Elternzeit immer den vollen Monat betragen, also zu dem Datum wie das Kind geboren wurde? Noch eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes: Mein Sohn wurde Okt.2006 geboren, für ihn erhielt ich noch 2 Jahre Geld nach der Alten Regelung (300Euro/Monat). Vorher stand ich im Arbeitsverhältnis. Dann wurde mein 2ter Sohn Okt.2007 geboren. Für ihn bekam ich dann 9 Monate (eig 8, denn die Mutterschutzzeit wurde ja angerechnet) auch 300 Euro+75 Euro Geschwisterbonus-mein Mann nahm von der Elternzeit 5 Monate. Nun sagte mir eine Bekannte, dass das Elterngeld sich ja eigentlich nach dem Vorhergehendem Verdienst richtet vor der Elternzeit. Sie hat 2 Kinder in einem Abstand von 1,5 Jahren (alle beide neue Regelung), war zwischen den Kindern 2 Monate arbeiten. Bei ihr wurde für die Berechnung des 2ten Elterngeldes auch das einbezogen, was sie vor dem Ersten Kind verdiente. Bei mir dagegen wurde von den 300 Euro ausgegangen, die ich in meiner ersten Elternzeit bekam. Hat man mich da "beschissen"? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn die KK da mit macht, ja. Die muss den Vater nicht bewilligen. 2. Wenn man in der EZ ein weiteres Kind bekommt, gibt es nur die 300 € + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB


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