Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine erste Tochter wurde 7/2006 geboren, damals gab es ja noch kein Elterngeld sondern Erziehungsgeld, dieses haben wir damals nicht bekommen weil mein Mann "zu viel" Verdient hat!!! Ich bin bis 25.7.2009 in Erziehungsurlaub, mein zweites Kind kommt Anfang August!!! Bin also ab Mitte Juni im Mutterschutz!!! Nun zu meiner Frage bekomme ich Elterngeld??? Wird wiede rnach dem Gehalt meines Mannes geschaut??? In welcher Höhe, da ich ja nicht gearbeitet habe, wahrscheinlich den Mindestsatz, wenn überhaupt!!! Wo beantrage ich dieses und welcher Unterlagen werden benötigt??? Vielen Dank Sylvia
Hallo, es zählt nur Ihr Einkommen. Da Sie in der EZ sind, bekommen Sie den Sockelbetrag von 300 € plus Geschwisterbonus bis zum 3. LJ des ersten Kindes. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo bei dem neuen Elterngeld wird das Einkommen deines Partners nicht angerechnet.Da Du die 12 letzten Monate nicht gearbeitest hast,erhälst Du den Mindestsatz von 300 Euro für ein Jahr Elternzeit.Wenn Du aber zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest,bekommt Du 150 Euro jeden Monat. Lg Konny
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