Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo! Nächste Woche ist der ET und mein Mann und ich haben vor, das Elterngeld (EG) wie folgt aufzuteilen: September und Oktober auf mich Ab November auf meinen Mann, da er da sowieso erst mal arbeitslos sein wird und wir dann auch mehr EG bekommen werden. Jetzt meine Frage: Falls mein Mann im Laufe des EG-Bezuges eine neue Stelle bekommt (wovon wir ausgehen und was wir hoffen), können wir dann kurzfristig das EG auf mich laufen lassen, oder verfällt es dann völlig, wenn mein Mann dann gut verdient? Vielen Dank schon mal, Laura


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Haben Sie ihn abgegeben, können Sie den Antrag nur noch einmal ändern lassen und das auch nur im Härtefall. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie oder Ihr Partner von einer schweren Krankheit oder Behinderung betroffen ist, bei Tod eines Elternteils bzw. Kindes oder wenn Ihre wirtschaftliche Existenz nach der Antragstellung gefährdet ist. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo nochmal, ist es nicht im Interesse des Staates, einen Arbeitslosen zurück in die Erwerbstätigkeit zu führen? Ist das nicht auch ein Härtefall und Grund, den EG-Bezug noch einmal außer der Reihe zu wechseln? Was passiert, wenn mein Mann die Stelle annimmt? Wird dann das komplette EG gestrichen, oder bekommen wir dann nicht den Sockelbetrag, der dann auf mich läuft? Vielen Dank, mfG, Laura


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