Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Hallo, ich habe mal ne Frage zum Elterngeld. Ich habe immer gedacht, dass die ersten 2 Lebensmonate (in denen ich Mutterschaftsgeld bekomme) immer der Mutter zugeordnet werden. Eine Freundin die in einer Personalabt. arbeitet und eine Schulung zum Elterngeld hatte meint das das nicht stimmt. Ihrer Meinung nach kann auch mein Ehegatte die ersten zwei Monate Elterngeld beziehen. Mein Mann ist selbständig und wenn er Elternzeit nimmt läuft die Firma ja weiter, wie ist das dann mit dem Gewinn? Wird der dann auf das Elterngeld angerechnet? Und falls ja, wie? Fragen über Fragen. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die 14 Montate EZ mit EG frei aufteilen. Aber die Monate, in denen MG gezahlt wird, werden immer der Mutter angerechnet. Er kann also dann höchsten 12 Mo. EG erhalten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Partner kann seine 2 Partnermonate auch gleichzeitig mit deinem Mutterschutz nehmen. Elterngeld wir nach dem Gewinn evtl. letzte Einkommenssteuererklärung berechnet. Arbeiten sollte er in dieser Zeit nicht. Wie das mit Einahmen in der Zeit ist, weiß ich leider nicht.


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