Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Ich hätte da mal eine Frage. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.08 aus. Und der Entbindungstermin ist ende November. Bekomme ich trotzdem noch zuschuss von meinen Arbeitgeber, soviel ich weiss zahlt er etwas zum elterngeld dazu stimmt das? Und nach den 12 Monaten muss ich mich dann Arbeitslos melden, weil ich möchte mind. 2 jahre zuhause bleiben. Ich wäre sehr glücklich wenn sie Auskunkft geben könnten , weil die Pers. wo ich bis jetzt darüber geredet habe kennen sich alle nicht aus und wissen nicht wie das ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG zahlt etwas zum MG, nicht zum EG. Heißt: Wenn der Vertrag in dem BV endet, zahlt die KK das komplette MG, also auch den Zuschuss des AG. Das EG wird ja aus dem Einkommen vor dem BV berechnet. Da spielt das Ende des Vertrages keine Rolle. Arbeitslosengeld bekommen Sie erst, wenn Sie dem ARbeitsmarkt wieder zur verfügung sthen, das Kind also betreut wird. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. tust du das nach einem jahr, wenn du zwei ´jahre zuhause bleiben willst?? mit elterngeld kenn ich mich nicht aus, gehe aber mal davon aus, daß du 67% vom netto bekommst.


Mitglied inaktiv

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Beim Eg zahlt dein Ag nichts dazu - einfach beantragen. Du bekommst ca. 67 % deines normalen Nettoeikommens der letzten 12 Monate ohne Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Das Eg kannst du dir auch auf zwei Jahre auszahlen lassen. Dann bekommst du jeden Monat nur die Häfte der Summer - kannst du im Antrag ankreuzen. Arbeitslos kannst du dich nicht melden - da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (stehen willst). Aber du kannst dich rechtzeitig arbeitssuchend melden. Eg ausrechnen unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do


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