Mitglied inaktiv
Hallo! Ich beantrage gerad das Elterngeld für unser erstes Kind das am 18.07.08 auf die Welt kam:-)) Nun aber meine Frage: Wie wird das Elterngeld in Zukunft für ein zweites Kind berechnet, wenn ich zb. in einem Jahr für kurze Zeit halbtags arbeite oder gar nicht gearbeitet habe und dann wieder schwanger werde?? Werden trotzdem die Monate gezählt in denen ich Vollzeit gearbeitet habe?? Also so wie bei unseren jetzigen ersten Sohn???von 2007/2008?? Und noch eine Frage zum Elterngeldantrag: Was bedeutet bei Anlagen: -Steuerbescheid( Was genau muss ich dort mitschicken??) -Nachweis Pflichtbeträge zur Soz.Versicherung?? (Was muss ich da mitschicken?) - Aufstellung Einnahmen?? ( Ist das nicht schon die Lohnabrechnung der letzten 12 Monate??) - Einnahmenüberschussrechnung??(Sagt mir gar nichts:-( -Bescheinigung über die Höhe u. Dauer des Arbeiterzuschusses?? Bin Ihnen sehr Dankbar für Ihre Antwort!! Liebe Grüße sendet Ihnen Inga:-)
Hallo, 1. 2. Kind in EZ: 300 € + Geschwisterbonus 75 € 2. den letzten Steuerbescheid vom FA und die Gehaltsbescheinigungen, vielleicht noch mal nett in einer Exel-Tabelle aufgelistet, der Rest ist für Selbständige Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
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Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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