Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld!

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Hallo! Ich beantrage gerad das Elterngeld für unser erstes Kind das am 18.07.08 auf die Welt kam:-)) Nun aber meine Frage: Wie wird das Elterngeld in Zukunft für ein zweites Kind berechnet, wenn ich zb. in einem Jahr für kurze Zeit halbtags arbeite oder gar nicht gearbeitet habe und dann wieder schwanger werde?? Werden trotzdem die Monate gezählt in denen ich Vollzeit gearbeitet habe?? Also so wie bei unseren jetzigen ersten Sohn???von 2007/2008?? Und noch eine Frage zum Elterngeldantrag: Was bedeutet bei Anlagen: -Steuerbescheid( Was genau muss ich dort mitschicken??) -Nachweis Pflichtbeträge zur Soz.Versicherung?? (Was muss ich da mitschicken?) - Aufstellung Einnahmen?? ( Ist das nicht schon die Lohnabrechnung der letzten 12 Monate??) - Einnahmenüberschussrechnung??(Sagt mir gar nichts:-( -Bescheinigung über die Höhe u. Dauer des Arbeiterzuschusses?? Bin Ihnen sehr Dankbar für Ihre Antwort!! Liebe Grüße sendet Ihnen Inga:-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. 2. Kind in EZ: 300 € + Geschwisterbonus 75 € 2. den letzten Steuerbescheid vom FA und die Gehaltsbescheinigungen, vielleicht noch mal nett in einer Exel-Tabelle aufgelistet, der Rest ist für Selbständige Liebe Grüsse, NB


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