Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Habe einen Sohn (9 Monate alt)u beabsichtige bald noch ein zweites Kind zu bekommen. Würde dann zuvor nicht mehr arbeiten gehen, da mir ja 3 Jahre zustehen. Bekomme ich dann wieder das Elterngeld nach der Geburt meines zweiten Kindes, oder bekomme ich dann nur den Mindestsatz von 300 €? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar u verbleibe mit freundlichen Grüße aus GmbHütte Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ja, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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22. Was passiert, wenn sich während der Elterngeldzahlungen das nächste Kind ankündigt? Dann erhalten Sie im Normalfall für Ihr zweites Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Sie Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden bei der erneuten Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zum Glück nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro. Quelle: eltern.de


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