Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, auch ich habe eine Frage zu dem neuen Elterngeld. Im Februar 2007 bekommen wir Nachwuchs. Bis 14.05.2006 war ich arbeitslos und habe am 15.05.2006 eine neue Arbeitsstelle angetreten (Die Schwangerschaft war nicht geplant!). Wie errechnet sich das Elterngeld für mich? Bekomme ich 67% meines Lohnes, oder erhalte ich den Sockelbetrag von 300 €. Ich frage, weil ich immer lese, daß für die Berechnung die letzten 12 Monate herangezogen werden, und ich habe bis zum ET ja nur 8,5 Monate die neue Stelle gehabt. Könnten Sie mir da weiterhelfen? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo, das Problem habe ich mir auch schon gestellt-ich bin auch nicht ganz sicher, denke aber,. dass Sie die Berechnung vom Lohn bekommen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das würde mich auch ganz stark interessieren! Ich fange August wieder zu arbeiten an (Tochter wird Ende Juli 3 Jahre alt) und wir wünschen uns ein Zweites. 1. Frage: Muss ich also -bis zum Mutterschutz- 12 Monate gearbeitet haben um 67% meines Lohnes zu erhalten und wenn es nur ein Monat weniger wäre, bekäme ich dann nur den Sockelbetrag von 300€? 2. Frage: Was ist, wenn ich nach 12 Monaten eine Unterbrechung des Arbeitsvertrages habe, stünde mir dann wieder nur der Sockelbetrag zu? -Muss man also bis zum Mutterschutz durcharbeiten?- Was ist, wenn der Arbeitgeber einen vorher kündigt?
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