Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Guten Tag Frau Bader, mal wieder eine Frage zum Elterngeld... Ich bin z.Z. zuhause mit meinem ersten Kind. (Elternzeit). Möchte auf jeden Fall bald ein zweites Kind. Wenn ich in der Zwischenzeit nicht arbeite, würde dann mein Einkommen vor der ersten SS als Grundlage gelten? Oder würde es dann nur die 300 Euro geben? Wie ist das mit dem Geschwisterbonus, ist mit verringertem Einkommen nach der Geburt des ersten Kindes auch gemeint, dass man gar nichts verdient? Vielen Dank für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist das ältere Kind bei der Geburt des 2. über 24 Mo. gibt es 300 €. Ist das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken und wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus wird aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind gebildet. Die Hälfte dieser Differenz wird auf das Elterngeld des jüngeren Kindes aufgeschlagen Bsp (vom Bu-Mi) Ehepaar, beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 1.500 brutto (Busfahrer und Verkäuferin): Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV erhält jeder der Partner etwa 1.040 Euro netto. Nach der Geburt erhält der betreuende Elternteil ein Elterngeld von gut 700 Euro. Das Nettoeinkommen des Partners steigt durch Wechsel in die Steuerklasse III auf rund 1180 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Erwerbseinkommen des anderen Partners verfügt die Familie damit über 2.030 Euro, das sind fast 100 Prozent ihres vorherigen Ein-kommens. Dann wird innerhalb von zwei Jahren, in denen die Mutter nicht erwerbstätig war, das zweite Kind geboren. Eigentlich würde die Familie nur den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro erhalten. Aufgrund der schnellen Geburtenfolge kommt jedoch die Geschwisterregelung zur Geltung: Es wird zusätzlich ein Differenzausgleich von 50 Prozent zum El-terngeld vor der Geburt des ersten Kindes gezahlt. Die Familie erhält damit insgesamt ein Elterngeld von 500 Euro und hat zusammen mit dem weiteren Kindergeld 2.290 Euro im Monat zur Verfügung. Gruß, NB


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