NP1988
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Elterngeld und werde aus den Forenbeiträgen, Broschüren des Bundesministeriums nicht schlau. Meine Frau bekommt Mitte Juni unser Kind. Ich würde gerne den ersten Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld nehmen um Sie zu unterstützen. Gesetzt den Fall die Geburt wäre am 15 Juni also vom 15.06-15.07 Elternzeit und Elterngeld. Meine Frage ist jetzt folgende. Wenn ich vom 1-14.06 und 16-31.07. dann regulär arbeite und dementsprechend Gehalt bekomme, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Oder wird mir das Gehalt dann abgezogen, auch weil ja die Auszahlung des Gehalts ja am 01.07, also Mitten in der Elternzeit wäre? Ich hoffe der Fall ist verständlich formuliert und Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Nathan
Hallo, bis 14.07. Das ist kein Problem, Sie müssen aber zwei Lebensmonate nehmen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
1. Ein Monat wäre 15.6.-14.7. 2. EG bekommst du, ABER du musst mdst 2 Monate EZ nehmen, um Anspruch auf EG zu haben. Kann auch z.B. der 7. oder 11. Lebensmonat des Kindes sein, ABER du musst dich deinem AG gegenüber mit der ersten Meldung für die ersten 2 Lebensjahre festlegen, sonst kann er den 2. Abschnitt ablehnen.
NP1988
Vielen Dank für die Antwort. Muss ich die Zwei Monate kumulativ in den ersten 3 Jahren nehmen um Anspruch auf Elterngeld zu haben oder muss ich am Stück 2 Monate einreichen? Ich würde am Liebsten einen Monat nach Geburt machen und dann den 14. Lebensmonat um den beruflichen Wiedereinstieg meiner Frau zu überbrücken. Beste Grüße und schönes Wochenende! Nathan
NP1988
gerade erst gesehen! Super Danke!
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist im Dezember 2023 geboren. Seitdem befinde ich mich in Elternzeit. Ich beziehe Elterngeld Plus bis einschließlich Oktober diesen Jahres. Wiedereintritt bei meiner Arbeit habe ich am 01.01.2026. Mein Mann und ich möchten gerne ein zweites Kind, gerne auch schon in diesem Jahr. Ich höre immer wieder widersprüc ...
Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Hallo Frau Bader, Für unser 1. Kind habe ich volles Elterngeld erhalten (August 2023-2024). Seit April 2024 bin ich selbstständig und seit 2025 zusätzlich in Teilzeit angestellt. Laut der Informationen, die wir bisher zusammentragen konnten, führt der Jahreswechsel 2025/2026 dazu, dass der Bemessungszeitraum von Kind 1 nicht mehr herangezoge ...
Hallo, Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten? Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Hallo Frau Bader, wir sind nah an der nun gesenkten Einkommensgrenze, oberhalb derer kein Elterngeldanspruch mehr besteht. Wir sind beide "nur" angestellt, heißt die letzten 12 Monate vor Geburt zählen für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Da wir einen beide eine finanzielle Belastung aus dem Studium mitgenommen und gerade erst ...
Hallo, seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in Kurzarbeit, aktuell bin ich noch ca. 80 % beschäftigt. Aber schon im April soll ich laut Plan auf Null sein. Dieser Zustand soll bis Oktober andauern. Ende Mai erwarten wir unser zweites Kind. Gerne möchte ich wenigsten den ersten Monat meine Frau im Wochenbett unterstützen. Nach mei ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Die letzten 10 Beiträge
- Schliessung einer Schulklasse anfechtbar?
- Mutterschutzlohn
- Mutterschutzgeld arbeitgeber
- Kindergarten
- Schwangerschaft verschiedene Arbeitgeber mitteilen
- Elterngeld nach ALG1 und Krankengeld
- Rückgabe Smartphone in der Schule
- Betriebsstilllegung Antrag Elternzeit
- Firma Insolvent / 31 SSW
- Personalnotstand kita