Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

NP1988

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Elterngeld und werde aus den Forenbeiträgen, Broschüren des Bundesministeriums nicht schlau. Meine Frau bekommt Mitte Juni unser Kind. Ich würde gerne den ersten Lebensmonat Elternzeit und Elterngeld nehmen um Sie zu unterstützen. Gesetzt den Fall die Geburt wäre am 15 Juni also vom 15.06-15.07 Elternzeit und Elterngeld. Meine Frage ist jetzt folgende. Wenn ich vom 1-14.06 und 16-31.07. dann regulär arbeite und dementsprechend Gehalt bekomme, habe ich dann überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Oder wird mir das Gehalt dann abgezogen, auch weil ja die Auszahlung des Gehalts ja am 01.07, also Mitten in der Elternzeit wäre? Ich hoffe der Fall ist verständlich formuliert und Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Nathan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis 14.07. Das ist kein Problem, Sie müssen aber zwei Lebensmonate nehmen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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1. Ein Monat wäre 15.6.-14.7. 2. EG bekommst du, ABER du musst mdst 2 Monate EZ nehmen, um Anspruch auf EG zu haben. Kann auch z.B. der 7. oder 11. Lebensmonat des Kindes sein, ABER du musst dich deinem AG gegenüber mit der ersten Meldung für die ersten 2 Lebensjahre festlegen, sonst kann er den 2. Abschnitt ablehnen.


NP1988

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Vielen Dank für die Antwort. Muss ich die Zwei Monate kumulativ in den ersten 3 Jahren nehmen um Anspruch auf Elterngeld zu haben oder muss ich am Stück 2 Monate einreichen? Ich würde am Liebsten einen Monat nach Geburt machen und dann den 14. Lebensmonat um den beruflichen Wiedereinstieg meiner Frau zu überbrücken. Beste Grüße und schönes Wochenende! Nathan


NP1988

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gerade erst gesehen! Super Danke!


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