Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Falafel15

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Liebe Frau Bader, aktuell beschäftigen wir uns mit dem Elterngeld. Zur Situation: Ich selbst befinde mich im Studium und werde nur 300 Euro Elterngeld erhalten. Mein Mann dagegen 1800 Euro. Nun möchte er gerne direkt nach der Geburt 6 Monate in Elternzeit gehen. Da ein Parallelbezug des Elterngeldes nur einen Monat möglich ist und ich im Mutterschutz das Basiselterngeld erhalte, würde er im zweiten Monat kein Elterngeld erhalten. Daher frage ich mich nun, ob ich das Basiselterngeld im zweiten Monat des Mutterschutzes ablehnen kann. Dann hätten wir keinen Doppelbezug. Im Onlineplaner erscheint es so als wenn ich es beziehen muss.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 1 MuSchG haben Sie nur Mutterschutz, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten. Ohne Arbeitsstelle keinen Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Falafel15

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Liebe Frau Bader,  glaube zwar nicht dass es rechtlich einen Unterschied macht, aber durch meine Epilepsie ist es wichtig, dass ich regelmäßig schlafe und daher ist es für uns umso wichtiger dass ich die Versorgung insbesondere nachts und am Anfang, wenn die Schlafphasen nicht so lange andauern, auch abgeben kann.


Suomi

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Hast Du denn überhaupt Mutterschutz als Studentin?  Wenn man Mutterschutz hat und Geld von der KK bekommt, dann kann man nicht einfach auf den Monat Basiselterngeld verzichten. Dein Mann kann aber Elterngeldplus nehmen. Parallel Basiselterngeld und Elterngeldplus sind möglich.


User-1750749248

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Man hat IMMER die 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz!


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